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Frage von Martin O. •

Frage an Eckhard Pols von Martin O. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Pols!

In ZEIT ONLINE schreibt Wolfgang Uchatius am 20.5.2011 in der Rubrik "Geldanlage" unter dem Titel "Die Riester-Bombe" über die Beteiligung verschiedener deutscher Versicherungs-unternehmen an Fonds, die u.a. in Rüstungsfirmen investieren. Einige dieser Firmen stellen Streubomben des Typs CBU-105 her. Der ZEIT-Autor berichtet, dass durch diese Munition in 36 Ländern dieser Welt Menschen durch Streubomben starben und weit mehr verletzt wurden - meistens nach einem Krieg in Friedenszeiten.

Er berichtet ferner von der Internationalen Streubomben-Konvention, die seit 2008 den Einsatz, die Lagerung, die Herstellung und die Unterstützung der Herstellung solcher Waffensysteme verbietet.

Meine Frage: Stimmt es, dass die Bundesregierung, nachdem Deutschland die Streubomben- Konvention unterzeichnet hat, dennoch Investitionen in Hersteller-Unternehmen nicht als Verstoß gegen den Vertrag zur Ächtung dieser Waffenart ansieht - und wenn ja, mit welcher Begründung?

Mit der Bitte um eine baldige Antwort grüßt Sie

Martin Ostertag, Pastor i. R.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Pastor Ostertag,

Wir sind uns einig: Antipersonenminen und Streumunition gehören zu den barbarischsten konventionellen Waffen, die zum Einsatz kommen. Das weiß ich auch aus persönlicher Erfahrung in Einsätzen. Die Opfer sind in hohem Maße Familien, Kinder, alte Menschen. Die Bundesregierung hat sich deshalb klar zu einer weltweiten Ächtung von Streumunition bekannt. In diesem Sinne hat die Bundesrepublik Deutschland vom ersten Tag aktiv am Oslo-Prozess teilgenommen. Sie hat das daraus resultierende Übereinkommen über Streumunition bei der ersten Gelegenheit unterzeichnet und ratifiziert. Dieses Engagement wurde von den Oslo-Vertragsstaaten ausdrücklich gewürdigt, indem Deutschland zum Koordinator für den Bereich „Bestandszerstörung“ ernannt wurde.

Es ist für uns alle nur schwer nachzuvollziehen, wenn staatliche Fördergelder Finanzprodukte fördern, die in diesen kritischen Bereich investieren. Der am 14. April 2010 von verschiedenen internationalen Nichtregierungsorganisiationen vorgestellte Bericht „Worldwide Investments in Cluster Munitions – A Shared Responsibility“ erwähnt auch mehrere deutsche Finanzinstitute, die in erheblichem Umfang bei Herstellern von Streumunition engagiert sind.

Ein Investitionsverbot ist höchst problematisch. Was genau ist durch das Verbot erfasst? Nur die direkte Finanzierung – die es ja eigentlich nicht gibt – oder auch die indirekte? Wie sollen indirekte Investitionen kontrolliert werden? Stellen Sie sich vor, eine Firma entwickelt auf der einen Seite Smart Grids, also Hochtechnologie, die uns im Bereich der erneuerbaren Energien weiterbringt, und auf der anderen Seite gibt es einen Firmenzweig, der Streumunition herstellt. Soll dann die gesamte Firma von staatlicher Förderung ausgeschlossen werden? Wie lässt sich verhindern, dass die in Deutschland verbotenen Investitionen nicht lediglich ins Ausland verlagert werden?

Der Vergleich mit anderen Staaten, die eine gesetzliche Regelung zum Investitionsverbot eingeführt haben oder einführen werden, zeigt, wie tückisch ein solches gesetzliches Verbot ist. International gibt es keinen Konsens darüber, was unter „Investitionsverbot“ zu verstehen ist. So hat beispielsweise Luxemburg ein Finanzierungsverbot erlassen, dass die „wissentliche“ Finanzie-rung von Streumunition unter Strafe stellt. Wie Sie sich vorstellen können, bringt das erhebliche Abgrenzungsschwierigkeiten mit sich. Neuseeland verbietet die „absichtliche“ Finanzierung von Streumunition. Auch hier stellt sich die Frage der Abgrenzung. Belgien hat ein Finanzierungsverbot beschlossen, nach dem es nicht verboten ist, in andere Bereichen eines Unternehmens zu investieren, das unter anderem auch Streumunition herstellt.

Die christlich-liberale jedoch zunächst auf das Prinzip der Selbstverpflichtung und der Transparenz. Das Beispiel der Commerzbank, aber auch von Allianz Global Investors und Union Investment zeigt, dass auch ohne gesetzlichen Rahmen freiwillige Selbstverpflichtung möglich ist und bereits Erfolge trägt. So hat die Commerzbank mittlerweile eine Richtlinie zum Investitionsverbot in Streumunition erlassen, die bei den gesamten Prozessen der Bank Berücksichtigung finden muss. International agieren immer mehr Firmen im Sinne des Prinzips der sozialen Verantwortung, insbesondere Schweden und Norwegen sind hier Vorreiter. Die Erfahrung zeigt also, dass Investoren massiv auf sozialen Druck reagieren.

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Pols