Frage an Eckhard Pols von André B. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Pols,
in Deutschland wird routinemäßig gegen die vorliegenden Tierschutzgesetze bei Nutztierhaltung verstoßen.
Zum Beispiel ist es nach § 6 des deutschen Tierschutzgesetzes ausdrücklich verboten, einem Huhn den Schnabel zu kupieren (zu kürzen), es sei denn es liegt eine Bestätigung durch einen Tierarzt für einen Einzellfall vor. Bei Intensivtierhaltungsanlagen mit bis zu 80.000 Hühnern ist es natürlich nicht möglich, diese Genehmigung für jedes Tier einzeln zu erhalten.
Dennoch sind bei 95% aller Hühner in Deutschland die Schnäbel kupiert. Diese Schnabelkürzung ist für die Tiere sehr schmerzhaft, da die Nerven offen liegen, sodass es sogar schon schmerzt, wenn das Huhn Futter zu sich nimmt.
Dies war nur ein kleines Beispiel, auch in anderen Bereichen übertritt die Fleischindustrie ungestört und routiniert die bestehenden Tierschutzgesetze. Was tun Sie als lüneburger Abgeordneter gegen diese Gesetzeswidrigkeiten?
Sehr geehrter Herr Brrdoch,
falls eine Gesetzesübertretung bzw. eine Straftat vorliegt, so sind dafür die Strafverfolgungsbehörden zuständig. In solchen Fällen wäre eine Strafanzeige ratsam, um dagegen etwas zu unternehmen. Das Parlament kann nur entsprechende Gesetze beschließen, die solche Kupierungen verbieten, wie ja auch bereits geschehen.
Mit freundlichen Grüßen
E. Pols