Frage von Claudia S. • 27.01.2015
Antwort von Dorothee Stapelfeldt SPD • 04.02.2015
(...) Hinzukommend haben wir ein Gesetz zur Stärkung des Tierschutzes und des Schutzes der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren beschlossen. Einerseits werden hierdurch Menschen vor gefährlichen Tieren geschützt, andererseits wird durch den Erlaubnisvorbehalt auch überprüft, ob ein Halter oder eine Halterin über ausreichend Kenntnisse zur Haltung und Pflege der Tiere besitzt und ob er oder sie über die erforderlichen Einrichtungen verfügt, um eine sichere und dem Tierschutz entsprechenden Haltung der Tiere zu gewährleisten. (...)