Dorothee Diehm
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Frage von Ralph F. •

Frage an Dorothee Diehm von Ralph F. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrte Frau Diehm,

Sie sind als Wahlkreiskandidat für meinen Wahlkreis aufgestellt worden. Ich möchte mich informieren, welcher zukünftige Abgeordnete meine Interessen vertritt und dem ich daher bei der Wahl meine Stimme geben kann. Die Werbeplakate am Straßenrand, die Werbespots im Fernsehen und Radio sind keine Information für mich. Fernsehduelle geben auch nur eine wage Information, was die Parteiführung einer Partei wirklich anstrebt.

Mich interessiert insbesondere Ihre Einstellung zur Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile als zukünftiger Volksvertreter und Abgeordneter des neuen Bundestages.

Die derzeitige Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrates am 24. September 2004 die Änderung der StVZO beschlossen. Der § 23 Abs. 6a wurde aufgehoben. Wohnmobile sollen, so wollen es zurzeit die meisten Bundesländer, als PKW nach Hubraum besteuert werden. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit der Drucksache 229/05 einen Gesetzesantrag zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung gestellt.

Wie stehen Sie zu der Frage der Besteuerung von Wohnmobilen?
Unterstützen Sie den Gesetzesantrag NRW Drucksache 229/05?

Mit freundlichen Grüßen
Ralph Fröhlich

Antwort ausstehend von Dorothee Diehm
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