Frage von Petra K. • 19.01.2023

Antwort ausstehend von Dorothee Bär CSU
© Dorothee Bär / Tobias Koch
Sobald eine beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition mehr als 50.000 Mitzeichnungen erhalten hat, wird das Anliegen öffentlich im Petitionsausschuss unter Anwesenheit der Petentin/ des Petenten sowie von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung beraten.