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Dorothee Bär
CSU
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Frage von Fabian G. •

Frage an Dorothee Bär von Fabian G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Bär,
Sie sind stellvertretendes Mitglied im Ausschuss „Inneres“. Zu den Aufgaben in diesem Ausschuss gehört auch der Datenschutz und innere Sicherheit. Am 9.11.2007 haben Sie dem „Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ (Vorratsdatenspeicherung) zugestimmt. Dieses Gesetz greift unverhältnismäßig in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eines jeden Bürgers ein. Ich kenne das Argument der Befürworter dieses Gesetzes, dass damit die innere Sicherheit bewahrt werden soll usw. aber dies rechtfertigt in keinem Fall die Verletzung der Privatsphären der unbescholtenen Bürger in diesem Land. Dies zeigt sich daran, dass das Gesetz jetzt über ein Jahr im Vollzug ist und es hat sich gezeigt, dass die Abfragen der gespeicherten Daten weitestgehend ergebnislos waren und somit keine Sicherheit gewonnen wurde. Wie konnten Sie als stellv. Mitglied in einem Ausschuss dessen Aufgabe u. a. auch der Datenschutz ist einem solchem Gesetz zustimmen?

In Kürze wird außerdem im Bundestag über den Gesetzesentwurf (Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes) der Bundesregierung zur „Surfprotokollierung“ beraten. Dabei soll protokolliert werden wer wann welche Inhalte im Internet betrachtet und welche Suchwörter eingegeben werden. Werden Sie auch diese Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung aller Bundesbürger gewissenlos und gleichgültig hinnehmen?

Ich hoffe auf eine baldige Antwort und verbleibe mit besten Grüßen,

Fabian Gareis

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Gareis,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Sie sprechen mich auf das "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" an, das ich allerdings anders beurteile als Sie. Die Debatte um den Gesetzentwurf wurde im Vorfeld oft durch Unsachlichkeit bestimmt. Gerne möchte ich Ihnen hier noch einmal darlegen, was die Bundesregierung zum Handeln bewogen hat.

Das Gesetz hat zum ersten Mal eine klare, vollständige und in sich stimmige Konzeption über die Zulässigkeit der Erhebung und Verwertung von Beweismitteln durch so genannte verdeckte Ermittlungsmaßnahmen im Strafverfahren geschaffen. Bis zur Verabschiedung dieses Gesetzes am 9. November 2007 war nicht geklärt, wie das Zeugnisverweigerungsrecht der Berufsgeheimnisträger die Zulässigkeit der Erhebung und Verwertung von Beweismitteln durch verdeckte Ermittlungsmaßnahmen, wie beispielsweise die Überwachung des E-Mail-Verkehrs, einschränkt. Hier galt es, Rechtssicherheit zu schaffen, wovon nun alle Seiten profitieren.

Berufsgeheimnisträger, wie Rechtsanwälte, Ärzte und Journalisten, haben keine Verschlechterung ihrer Rechtslage hinnehmen müssen. Im Gesetz ist verankert, dass die Zulässigkeit der Erhebung und Verwertung von Beweismitteln bei diesen Berufsgruppen durch eine ausdrücklich gesetzlich geforderte Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall zu klären ist. Der Staat darf auf die Daten, die die Telekommunikationsunternehmen sammeln, also nicht willkürlich zugreifen, sondern nur bei erheblichen Verdachtsmomenten und nur dann, wenn ein Richter es bewilligt hat.

Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Bär

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