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Dorothee Bär
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Frage von Jan S. •

Frage an Dorothee Bär von Jan S. bezüglich Kultur

Sehr geehrte Frau Bär,
können Sie mir bitte erklären, warum sogenannte "Killerspiele" erst ab 18 Jahren oder gar nicht verfügbar sein sollen (zumal diese sogenannten "Killerspiele" sicherlich nicht dazu führen, dass die Spieler mit echten Waffen umgehen können), dafür Jugendliche aber nach § 5 Abs. 1a des Wehrpflichtgesetzes bereits mit 17 Jahren zum Grundwehrdienst können, wo sie lernen, mit echten Waffen zielgenau auf Menschen zu schießen, ihnen Waffen und scharfe Munition, oft ohne ausreichende Aufsicht, ausgehändigt werden, ihre Hemmung, auf Menschen zu schießen, gezielt gesenkt wird und das alles auch noch durch den Staat gefördert wird?
Ich habe nichts gegen die Bundeswehr und bin nicht der Meinung, dass Jugendliche durch die Grundausbildung gewalttätig werden. Mich wundert nur dieser offensichtliche Widerspruch, denn in einem Spiel kann man nicht schießen lernen. In den kritisierten Spielen wird meist mit einem Fadenkreuz in der Mitte des Bildschirms gezielt, nur sehr selten über Kimme und Korn. Selbst in letzterem Fall sind Kimme und Korn bereits gerade ausgerichtet, mit einer Mausbewegung richtet man nur die Waffe auf ein Ziel. Mit der Realität hat dies nahezu nichts zu tun. Ein Amokläufer kann definitiv nicht “den Amoklauf am Bildschirm trainieren”, wie es von den Medien gerne dargestellt wird. Außerdem kann er keine Waffe aus dem Bildschirm ziehen, er muss sie erst einmal bekommen.
Zudem möchte ich Sie fragen, wie Sie verhindern wollen, dass gewalttätige Computerspiele von Jugendlichen aus dem Internet heruntergeladen werden. Eine Zensur des Internets ist in einer Demokratie weder erwünscht noch möglich. Ich befürchte, dass ein Verbot in Deutschland nur dazu führen würde, dass die Jugendlichen kostenlos die brutalere englische Version herunterladen und die Hersteller nichts dagegen unternehmen werden, da ihnen noch nicht einmal Gewinne entgehen. Wie sehen Sie das?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

mit freundlichen Grüßen
Jan Schejbal

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schejbal,

vielen Dank für Ihre Mail vom 19. Februar 2007.

Der Unterschied zwischen der Ausbildung an der Waffe bei der Bundeswehr und dem simulierten Töten vor dem Bildschirm liegt eindeutig darin, dass der Wehrdienstleistende im Umgang mit Waffen geschult wird. Er lernt, mit der Waffe umzugehen. Darüber hinaus wird den Wehrdienstleistenden vermittelt, dass die Waffe nur in einer Notsituation benutzt werden darf. Mit dem ziel- und sinnlosen Drauf-los-Schießen der gewalthaltigen Computerspiele hat die Ausbildung bei der Bundeswehr nichts zu tun.
Meine Kritik an den so genannten „Killerspiele“ betreffend bezieht sich auf meine Befürchtung, dass sich durch das virtuelle, folgenlose Töten auf dem Bildschirm das Verhältnis zum Töten und zur Gewalt an sich in der Realität zum Negativen verändert.

Ihre Befürchtung, dass ein Verbot von gewalthaltigen Computerspielen die Folge haben könnte, dass illegale und gewaltvollere Spielversionen aus dem Internet herunter geladen werden, teile ich durchaus.
Ich werde mich daher für eine sinnvolle Lösung in der Frage nach einem Verbot von „Ego-Shootern“ einsetzen.

Ich hoffe, meine Ausführungen helfen Ihnen weiter, bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich gerne an mich.

Mit freundlichen Grüßen

Dorothee Bär

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