Frage an Dorothee Bär von Toni B. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrte Frau Bär,
nachdem meine Wahlkreisabgeordnete, Frau Raab, auf meine Frage leider nicht antwortete, hoffe ich nun bei Ihnen Auskunft zu bekommen (inzwischen habe ich schon mehr Informationen gefunden, darum die Frage abgewandelt):
Das Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung in Gaterleben beteiligt sich am Projekt pharma-planta ( http://www.pharma-planta.org ) und hat sich deshalb bereits zwei Freisetzungsversuche (Weizen u. Erbsen) von GVPs genehmigen lassen (trotz 27000 Einwendungen, siehe http://www.umweltinstitut.org ) - im unmittelbarer Nähe zu den Erhaltungszuchtflächen der Genbank - Gatersleben ist eine der umfangreichsten Genbanken für Kulturpflanzen in Europa. Das Institut ist eine Stiftung des Bundes und der Länder - warum wird dies genehmigt, wenn in der Drucksache 16/1211 des Bundestages selbst bei 500 Meter Abstand "davon auszugehen ist, dass es trotz Isolationsabstands und Mantelsaaten zu Pollenaustrag ausserhalb des Isolationsabstands kommt". Sehen Sie es nicht auch als nationale Aufgabe an, die Genressourcen zu bewahren? (An sich könnte die Stiftung den Zweck ja erfüllen).
Oder wird ein Pollenaustrag durch andere Massnahmen sicher verhindert? Welche Konzepte hat die Regierung erarbeitet, um auch in Zukunft gentechnikfreies Saatgut sicherstellen zu können?
mit freundlichen Grüssen
Toni Bauer
Sehr geehrter Herr Bauer,
Lebensmittelkontrolleure des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelüberwachung haben bei Ihren regelmäßigen Untersuchungen nur sehr wenige Verstöße gegen die seit 2004 bestehende Kennzeichnungspflicht gentechnisch veränderter Lebensmittel gefunden. In erster Linie ist also festzustellen, dass die Lebensmittelqualität in Bayern gut ist.
Die Union bekennt sich klar zu einer verantwortlichen Nutzung der grünen Gentechnik. Unter Wahrung der Wahlfreiheit für Landwirte und Verbraucher muss die Koexistenz der grünen Gentechnik mit dem konventionellen Anbau ohne Gentechnik und der ökologischen Landwirtschaft möglich werden. Das Dritte Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes wurde am 17. März 2006 erlassen. Es verfolgt den Zweck, die ordnungsgemäße Umsetzung und Durchführung der Freisetzungsrichtlinie sicherzustellen. Die Festlegung von kulturartspezifischen Grundsätzen wie die Festsetzung von Mindestabständen und Saatgutschwellenwerten sichern die Koexistenz der grünen Gentechnik, des konventionellen Anbaus und der ökologischen Landwirtschaft.
Ihre Bedenken bezüglich der in Gatersleben geplanten Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen kann ich nachvollziehen. Ich bin jedoch der Überzeugung, dass die Koexistenz durch die Berücksichtigung der Freisetzungsvorschriften weiter gesichert ist und keine Gefährdung des konventionellen Anbaus besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Bär