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Dorothee Bär
CSU
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Frage von Moritz S. •

Frage an Dorothee Bär von Moritz S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bär,

was wollen Sie konkret unternehmen, um die große Gruppe der Nichtraucher vor den häufig unterschätzten Gefahren des Passivrauchens zu schützen (ich verweise u.a. auf eine einschlägige Publikation des Deutschen Krebsforschungszentrum 2005, das von jährlich 3300 Todesfällen durch das Passivrauchen ausgeht und das die bisherigen freiwilligen Einschränkungen als unzulänglich beschreibt)?
Wie stehen Sie dazu, dass es einige Ihrer Abgeordneten-Kollegen geschafft haben, ein Rauchverbot im Bundestag selbst zu blockieren?

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Moritz Stuplich

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Stuplich,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21.01.2007 zum Thema Nichtraucherschutz.

Ziel der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag ist es, die Nichtraucher besser als bisher zu schützen. Deshalb wurde im Herbst 2006 eine Arbeitsgruppe der Koalition eingesetzt, die eine möglichst umfassende und einheitliche Lösung auf allen staatlichen Ebenen vorbereiten sollte. Es wurde kein Schnellschuss, sondern eine rechtlich fundierte Lösung angestrebt.

Die Arbeitsgruppe hat einen fachlich tragfähigen Kompromiss erarbeitet. Danach soll in öffentlichen Gebäuden, in Theatern und Kinos sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Speisegaststätten und Discos ein generelles Rauchverbot gelten. Schankwirtschaften wie Kneipen und Bars sollten von dieser Regelung ausgenommen werden. Darüber hinaus soll die Altersgrenze für den Erwerb von Zigaretten durch Jugendliche von 16 auf 18 Jahre angehoben werden. Dieser Kompromiss wurde jedoch unter Vorbehalt der Zuständigkeit des Bundes gestellt.

Bei den Beratungen stellte sich von Anfang an die Frage, ob der Bund für einen umfassenden Nichtraucherschutz zuständig ist. Da das Bundesjustiz- und das Bundesinnenministerium verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine bundeseinheitliche Regelung eingebracht hatten, wurden die Länder vom Bundeskabinett dazu aufgefordert, in ihrem Kompetenzbereich eigene Regelungen zu treffen. In bundeseigenen Einrichtungen wie Behörden, Bahnhöfen, Flughäfen und Gerichten will der Bund selbst Rauchverbote erlassen. Außerdem ist man sich über ein Verkaufsverbot von Zigaretten an unter 18jährige einig.

Für die Bereiche Gaststätten, Schulen, Krankenhäuser, Kindertagesstätten und Hochschulen liegt die verfassungsrechtliche Zuständigkeit bei den Bundesländern. Dieses ist insbesondere auch der Föderalismusreform geschuldet. Das hat zur Folge, dass für einen bundesweit einheitlichen und wirksamen Nichtraucherschutz Bund und Länder zusammenarbeiten müssen.

Aus diesem Grund hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel MdB das Gespräch mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer gesucht. In diesen Gesprächen konnte festgestellt werden, dass Bund und Länder ein gemeinsames Grundverständnis bei einem besseren Schutz der Nichtraucher haben. Um trotz der Zuständigkeit der 16 Bundesländer möglichst einheitliche Regelungen festzulegen, soll eine Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet werden. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, sich über Nichtraucherschutzregelungen in nicht-bundeseigenen Gebäuden sowie in der Gastronomie zu einigen, um die Bürger zukünftig besser vor dem Passivrauch zu schützen.

Über das weitere Vorgehen der Bundesländer mit dem Ziel, ein möglichst einheitliches Rauchverbots zu realisieren, soll die Arbeitsgruppe bis März einen gemeinsamen Vorschlag vorlegen.

Trotz der Entscheidungen, dass die Zuständigkeit für den Nichtraucherschutz nicht in vollem Umfang beim Bund liegt, gehen wir davon aus, dass der oben erwähnte Kompromissvorschlag der Fraktionsarbeitsgruppe als Grundlage dient, um ein möglichst weit reichendes und einheitliches Rauchverbot in Deutschland einzuführen. Es liegt nun an den Ländern, es umzusetzen.

Ich persönlich bin prinzipiell für ein grundlegendes Rauchverbot. Neben dem Risiko für die eigene Gesundheit müssen wir auch an die Gesundheit unserer Kinder denken, die durch das passive Rauchen in Mitleidenschaft gezogen wird.

Ich hoffe, meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne jederzeit an mich.

Mit freundlichen Grüßen

Dorothee Bär

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