Frage an Dorothee Bär von Maria G. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Bär,
Ich habe eine Frage zur sogenannten "Ehe für alle".
Bereits im Juni 2017 sagte Ihr Parteikollege und damaliger Justiziar Ihrer Bundestagsfraktion:
"Wir prüfen, ob ein Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wegen Unvereinbarkeit des Gesetzes zur Ehe für alle mit Artikel sechs des Grundgesetzes eingereicht wird."
Das ist nun 8 Monate her und seitdem hat man davon nichts mehr gehört. Mich würde interessieren, ob Ihre Fraktion diese Prüfung inzwischen mal abgeschlossen hat und ob in naher Zukunft mit einem Antrag auf abstrakte Normenkontrolle zu rechnen ist oder nicht.
Daran anschliessend würde mich noch interessieren, wie es mit dem Rechtsgutachten aussieht, dass ihre Partei in Bayern bzgl. der "Ehe für alle" letztes Jahr in Auftrag gegeben hat. Die CSU-Regierung in Bayern wollte es doch davon abhängig machen, ob sie ebenfalls einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht stellt.
Ist damit zu rechnen, dass Ihre Partei in der bayerischen Landesregierung in diesem Jahr noch vor der Landtagswahl im Herbst das Normenkontrollverfahren wirklich beantragt oder bleibt es bei mündlichen Ankündigungen ohne wirklich aktiv zu werden?
Mit freundlichen Grüssen
M. G.
Sehr geehrte Frau Geisner,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Es freut mich sehr, dass Sie politische Themen so langfristig verfolgen! Sie stellen mir in Ihrer Nachricht allerdings Fragen, die auf Kollegen bzw. Institutionen rekurrieren. Hier finden Sie die aktuellen Justiziare meiner Fraktion: https://www.cducsu.de/fraktion
Hier finden Sie den Kontakt zur Staatskanzlei: http://www.bayern.de/staatsregierung/staatskanzlei/
Viele Grüße
Ihre Dorothee Bär