Frage an Dorothee Bär von gertrud l. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Bär,
das Ende des Krieges in Syrien ist abzusehen, müssen die Syrer wieder zurück in ihr Heimatland und dort beim Aufbau helfen, oder dürfen alle hierbleiben, obwohl sie über sichere Drittstaaten gekommen sind und es auch keinen Volksentscheid geschweige denn ein Bundestagsmandat gegeben hat? Vielen dank für eine Antwort. Gruß.
Sehr geehrte Frau Liris,
zunächst möchte ich mich für Ihr Schreiben bedanken.
Lassen Sie mich vorausschicken, dass sich Deutschland – und insbesondere Bayern – in der Flüchtlingskrise in einer Weise engagiert hat, die in Europa einzigartig ist, um die über eine Million Flüchtlinge seit dem Jahr 2015 in unserem Land aufzunehmen. Diese große Herausforderung ist nur durch die beeindruckenden Leistungen der Kommunen und Landkreise, der Hilfsorganisationen, der Bundeswehr, der Kirchen und der vielen Ehrenamtlichen vor Ort zu meistern. Allen, die sich beruflich oder privat engagieren, gilt unser Dank.
Die CSU wird ihrer humanitären Verantwortung auch weiter gerecht werden. Im Hinblick auf die begrenzten Mittel und die begrenzte Integrationsfähigkeit unseres Landes ist es aus meiner Sicht aber wichtig, in einem schnellen Verfahren zwischen denen zu unterscheiden, die nur aus wirtschaftlichen Gründen zu uns kommen und den Menschen, die politisch verfolgt werden oder durch einen Bürgerkrieg in Lebensgefahr geraten sind und die bei uns weiterhin ein Bleiberecht haben sollen. Schließlich können so die Kapazitäten von Bund und Ländern besser eingesetzt werden und die Versorgung vor Ort verbessert werden. Ziel der CSU ist es den Menschen so lange Schutz zu gewähren, bis sie wieder in ihre Heimatländer zurückkehren können, d.h. der Schutz in ihrem eigenen Land wiederhergestellt ist. Dies gilt auch für die von Ihnen angesprochen syrischen Flüchtlinge.
Dies bringt auch mit sich, dass Menschen ohne Bleiberecht unser Land auch wieder verlassen müssen. Maßnahmen zur Rückführung müssen wir verantwortungsvoll, aber gleichzeitig konsequent durchführen. Integration für die Menschen, die hier einen Anspruch auf Schutz haben und Rückführungen derjenigen, die ausreisepflichtig sind, gehören zusammen. Daneben fördern wir die freiwillige Rückkehr und werden dies auch in Zukunft fortsetzen und weiter ausbauen. Das Instrument der freiwilligen Rückkehr funktioniert aber nur dann, wenn wir gleichzeitig auch die zwangsweise Abschiebung ausreisepflichtiger Personen, die nicht freiwillig zurückkehren, konsequent durchsetzen. Die Menschen, die bei uns die demokratischen Grundwerte und Menschenrechte kennengelernt haben, können in ihrer Heimat als Multiplikator wirken. Die Rückkehr im Allgemeinen ist für die Menschen auch deshalb so wichtig, weil insbesondere die jungen Menschen dort für den Aufbau stabiler Strukturen und die Entwicklung des Landes dringend gebraucht werden und dabei die hier erlernten Fähigkeiten gut einsetzen können.
Sehr geehrte Frau Liris, sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne jederzeit an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dorothee Bär