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Dorothee Bär
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Frage von Lutz L. •

Frage an Dorothee Bär von Lutz L. bezüglich Recht

Sehr geehrte MdB Frau Bähr,

ich habe der Presse entnommen, daß die Bundesregierung plant die Droge Cannabis zu legalisieren. Dazu soll eine spezielle Behörde aufgebaut werden. http://www.welt.de/politik/deutschland/article148282816/Bundesregierung-organisiert-Anbau-von-Cannabis.html "Dazu soll eine sogenannte Cannabisagentur bei der Behörde eingerichtet werden, die wie ein amtlicher Dealer fungiert."

Wie stehen sie dazu das der Staat hier als Drogenhändler auftritt?

MFG
LutzLehmann

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Lehmann,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Themenbereich Cannabis - Hanfanbau für medizinische Zwecke.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 8.Januar 2016 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften vorgelegt. Dieser befasst sich vor allem mit der Ausweitung der medizinischen Nutzung von Cannabis. Der Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMG ( www.bmg.bund.de ) veröffentlicht.

Nach dem Referentenentwurf ist u.a. vorgesehen, dass beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine so genannte Cannabisagentur eingerichtet wird. Die wesentlichen Aufgaben dieser Agentur werden wie folgt beschrieben: "Die Cannabisagentur schreibt den voraussichtlichen Bedarf an Medizinalhanf nach den Vorgaben des Vergaberechts aus, vergibt in wettgewerblichen Verfahren Aufträge über die Belieferung mit Medizinalhanf an Anbauer und schließt mit diesen zivilrechtliche Liefer- bzw. Dienstleistungsverträge. Die Cannabisagentur verkauft den Medizinalhanf anschließend insbesondere an Hersteller von Cannabisarzneimitteln, Großhändler oder Apotheken weiter. Anbauer, Hersteller, Großhändler, Apotheken etc. müssen über die erforderlichen betäubungsmittel- und arzneimittelrechtlichen Erlaubnisse und Genehmigungen verfügen und die Vorschriften des Betäubungs- und Arzneimittelrechts einhalten."

Da es sich bei dieser Darstellung derzeit lediglich um einen Entwurf für ein Gesetz handelt, kann das BfArM keinerlei Auskunft zur Ausgestaltung einer solchen Cannabisagentur geben. Auskünfte des BfArM sind erst möglich, wenn ein entsprechendes Gesetz in Kraft getreten ist.

Ein solches Gesetzgebungsverfahren mit Kommentierung durch Bundesländer und Fachverbände sowie Diskussion in Bundestag und Bundesrat wird -nach bisherigen Erfahrungen- einige Monate in Anspruch nehmen. Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen keine weiteren Auskünfte dazu erteilen kann, bis das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist.

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne jederzeit an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Dorothee Bär

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