Frage an Dorothee Bär von Nils S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Bär!
Das Thema Überwachung deutscher Bürger ist meiner Ansicht nach zu schnell ad acta gelegt worden.
Insbesondere wenn es keine Bewegung hinsichtlich der Aufarbeitung/Abschaffung der wahrgenommenen Bevormundungsmöglichkeiten Deutschlands zu geben scheint.
Heutzutage sind die Regelungen des "Deutschlandvertrages" und des "Aufenthaltsvertrages", zugunsten der westlichen Siegermächte des Zweiten Weltkrieges, wenn auch unter anderem Namen weiterhin gültig. Von Deutschland geht jedoch keine Gefahr mehr für den Rest der Welt aus.
Aus diesem Grund sollte die Souveränität des deutschen Volkes umfassend, auch und gerade im Rahmen zwischenstaatlicher Verträge, wiederhergestellt werden.
Es ist an der Zeit das Selbstverständnis Deutschlands als Friedensmacht und Vermittler, selbstbewusst und öffentlich zu beweisen. Dazu zählt auch eingefahrene Verhaltensmuster gegenüber Partnernationen zu ändern.
Die Bundeskanzlerin geht bereits mit dem französischen Präsidenten Hollande einen eigenen Weg in der Ukrainekrise, der auf diesem Selbstsbewußtsein begründet zu sein scheint.
Es wäre ein starkes und längst überfälliges Zeichen dies auch hinsichtlich alter Gewohnheiten aus noch älteren, immer wieder aufgefrischten, Verträgen im Umgang mit den Amerikaner deutlich zu machen.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir mitteilen würden, wie Sie zu diesem Thema stehen. So ein wichtiges Thema sollte in der Öffentlichkeit auch von Regierungsseite und insbesondere vom Parlament diskutiert werden.
Die Forschungsergebnisse des Herrn Prof. Dr. Josef Foschepoth, Historiker an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, erscheinen hierfür ein guter Ausgangspunkt zu sein.
Meiner Meinung nach können wir als deutsches Volk unsere Soldaten nicht ruhigen Gewissens ins Ausland entsenden, wenn Deutschland selbst entsprechend den oben genannten Verträgen immer noch besetzt ist und gewissermaßen bevormundet werden könnte.
Mit freundlichen Grüßen!
Nils Sparkuhle
Sehr geehrter Herr Sparkuhle,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie haben recht, wenn Sie sagen, dass das Thema Überwachung weiterhin auf der politischen Agenda bleiben muss. Gerade im Zuge der Digitalisierung müssen wir uns immer wieder fragen, wie wir Persönlichkeitsrechte unserer Bürgerinnen und Bürger ausreichend schützen können.
Was das von Ihnen angesprochene Selbstverständnis Deutschlands angeht, haben Sie ja schon völlig zurecht die Rolle unserer Bundeskanzlerin beschrieben, die sie nicht nur bei den Verhandlungen in Minsk, sondern die sie auch vor Kurzem bei der Münchner Sicherheitskonferenz oder beim EU-Gipfel in Brüssel eingenommen hat.
Was die Frage nach den „älteren Verträgen“ betrifft, sollte man bedenken, dass Deutschland seit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag, der im September 1990 unterzeichnet wurde, die volle Souveränität über innere wie äußere Angelegenheiten genießt.
Ich weiß, dass dies mache Menschen hin und wieder anzweifeln, was auch in der unlängst geführten Diskussion um eine entsprechende Äußerung des Kollegen Gregor Gysis zu Ausdruck kam, ich denke aber, dass wir immer wieder sehr deutlich machen, dass es an der Souveränität und dem Selbstverständnis unseres Landes keinen Zweifel geben kann.
Die weltweite Anerkennung, gerade für die außenpolitische Arbeit unserer Bundesregierung, bestätigt mich in meiner Einschätzung.
Viele Grüße
Ihre Dorothee Bär, MdB