Frage an Dorothee Bär von Bernhard E. bezüglich Soziale Sicherung
Grüß Gott Frau Bär,
ich bin am 6.1.48 geboren und am 1.4.2010 in die Rente mit Abschlag eingetreten.
Zu diesem Zeitpunkt war meine Beitragszeit 47 Jahre und 3 Monate.
Ist vorgesehen solche oder ähnliche Fälle im Rahmen bei der Neuregelungen berücksichtig? (Rentengerechtigkeit)
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Engels
Sehr geehrter Herr Engels,
vielen Dank für Ihre Frage. Zu diesem Zeitpunkt ist die Gesetzgebung zu der Rente mit 63 noch nicht in Kraft gesetzt. Der gegenwärtige Gesetzesentwurf sieht aber vor, dass die Rente ab 63 vom 1. Juli 2014 an für Neurentnerinnen und Neurentner gelten soll. Wer also ab dem 1. Juli neu in Rente geht, kann die Rente ab 63 in Anspruch nehmen, soweit die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Da Sie bereits in Rente sind, werden Sie leider nicht unter die Neuregelung fallen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dorothee Bär