Frage an Dorothee Bär von WIlhelm H. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrte Frau Bär,
wie ich bei zeit.de ( http://www.zeit.de/digital/internet/2013-11/netzpolitik-vorratsdaten-koalitionsverhandlung/seite-2 ) lesen durfte, soll die Störerhaftung bei offenem WLAN modifiziert werden. Städte und Cafés sollen Internetprovidern gleichgestellt werden.
Ist daran gedacht, dass auch z.B. Institute des zweiten Bildungsweges, deren Hörer volljährig sind, von der Störerhaftung befreit werden können, so dass den Hörern ein unkomplizierter WLAN-Zugang ermöglicht werden kann?
Auf eine Antwort freut sich
W. Hansen
Lieber Herr Hansen,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie haben Recht: Wir haben uns in der UAG Digitale Agenda in der Tat dafür ausgesprochen, die Haftungsfragen für WLAN-Betreiber dahingehend zu klären, dass Sie rechtlich den Access-Providern gleich gestellt werden. Wir haben uns bewusst für eine möglichst breite Gruppe von WLAN-Betreibern ausgesprochen, weil wir damit den Ausbau von öffentlichem Zugang entsprechend fördern möchten. Das würde nach unseren Vorstellungen die von Ihnen angesprochenen Institute also ebenso betreffen.
Viele Grüße,
Ihre Dorothee Bär, MdB