Frage an Dorothee Bär von Chris H. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Bär,
1997 hat der Deutsche Bundestag in einer namentlichen Abstimmung bei Aufhebung des Fraktionszwanges Vergewaltigungen in der Ehe unter Strafe gestellt. Viele CDU / CSU und einzelne FDP Abgeordnete stimmten gegen den fraktionsübergreifenden Gruppenantrag.
Der damalige Spitzenkandidat der Union hat sich gegen den Gruppenantrag gestellt. Dennoch forderten Sie damals - obwohl bereits politisch aktiv - nicht seinen Rücktritt.
Sie waren zu dieser Zeit etwa so alt wie Herr Trittin Ende der 70er. Sie studierten ebenfalls.
Wie erklären Sie Ihre asymmetrischen moralischen Ansprüche? Halten Sie die allgemeine (aus heutiger Sicht und bei kurzem Nachdenken auch aus damaliger Sicht unhaltbare) Forderung, gewaltfreie Sexualkontakte zwischen 14 und 16 jährigen zuzulassen für moralisch so viel verwerflicher als die vor gerade 15 Jahren erhobene Forderung, erzwungene sexuelle Handlungen und Duldungen in einer Ehe strafrechtlich nicht verfolgbar zu machen?
Welche Schritte wollen Sie in Ihrer Partei und Ihrer Fraktion unternehmen, um die damaligen Vorgänge aufzuklären? Planen Sie eine Entschuldigung bei Opfern von Vergewaltigung in der Ehe, deren Peiniger aufgrund der von Ihrer Fraktion verzögerten Gesetzesänderung nicht angezeigt und bestraft werden konnten?
Sehr geehrter Herr Hellwig,
vielen Dank für Ihre Frage. Ein anderer Bürger hat mir eine nahezu gleich lautende Frage gestellt. Ich bitte Sie daher, mit meiner Antwort an Herrn Reutlinger vom 19.09.2013 Vorlieb zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dorothee Bär