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Dorothee Bär
CSU
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Frage von Hans-Peter M. •

Frage an Dorothee Bär von Hans-Peter M. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Bär,

ich möchte Sie fragen, ob Sie folgende Maßnahmen gegen unterhaltspflichtige, aber säumige Personen begrüßen und das Anliegen unterstützen, ihnen eine bessere Rechtsgrundlage zu geben:

Nach Medienberichten setzen einige Kommunen in Deutschland, namentlich Hannover und Dresden, Pkw-Wegfahrsperren ein, um Väter (seltener Mütter), die für ihre Kinder keinen Unterhalt zahlen wollen, zur Begleichung ihrer Unterhaltsverpflichtungen zu bewegen. Das Argument: Wer Geld für sein Auto hat, hat auch Geld für sein Kind.

Darüber hinaus hält das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht die Entziehung des Führerscheins in diesen Fällen für "rechtlich zulässig" und "sinnvoll", wie der Institutsleiter auf einer Konferenz im März 2013 referierte. Diese Sichtweise scheint sich aber noch nicht überall durchgesetzt zu haben bzw. die Rechtslage scheint nicht eindeutig zu sein.

Die genannten Maßnahmen werden in anderen Ländern bereits seit langer Zeit erfolgreich angewandt.

Nach Schätzungen (genaue amtliche Statistiken gibt es dazu leider nicht) kommen in Deutschland etwa 500.000 Unterhaltspflichtige nur zum Teil oder überhaupt nicht ihren Unterhaltspflichten nach. Zwangsvollstreckungen gegen sie laufen oft ins Leere, da sich die Betroffenen trotz Vermögen oder Einkommen offiziell häufig arm rechnen.

Was können Sie - neben den oben genannten Maßnahmen - tun, um die vielen allein erziehenden Mütter endlich wirkungsvoll in ihrem Bemühen um dringend notwendiges Geld für ihre Kinder zu unterstützen?

Ich sehe Ihrer Antwort mit Interesse entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Peter Maier

Quellen:

http://www.frauenzimmer.de/cms/kinderstube/familie/unterhalt-was-kann-man-tun-wenn-der-vater-nicht-zahlt-2c5ba-b1e7-15-1433579.html

http://www.kn-online.de/Schleswig-Holstein/Aus-dem-Land/Fuehrerschein-weg-fuer-saeumige-Vaeter

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Antwort von
CSU

Lieber Herr Maier,

vielen Dank für Ihre Frage auf der Internetplattform „Abgeordnetenwatch.de“. Ich bitte um Nachsicht, dass Sie auf Grund der Vielzahl an Zuschriften meine Antwort erst jetzt erreicht.

Sie sprechen in Ihrer Nachricht das Unterhaltsrecht an, insbesondere mögliche Maßnahmen gegen säumige Unterhaltspflichtige. Gerne erläutere ich Ihnen dazu die Position der CSU in Bayern. Grundsätzlich ist die Verletzung der Unterhaltspflicht ein Vergehen in Deutschland. Geahndet wird dieses nach § 170 Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe.

Im Vorfeld eines Verfahrens versuchen zunächst viele Behörden, beispielsweise Jugendämter, die säumige Person zum Zahlen zu bewegen. Mittlerweile ergreifen Kommunen in Sachsen und Niedersachen weitergehende Maßnahmen, die Sie in Ihrer Nachricht auch ansprechen, um den Unterhalt einzufordern. Der Einsatz von Wegfahrsperren ist -auch rechtlich- sehr umstritten. Zudem ist das in Aussichtstellen eines Gerichtsverfahrens für viele bereits Motivation genug zum Begleichen der fälligen Leistungen.

Oftmals steckt hinter dem Versäumnis aber auch ein Grund, der den Säumigen daran hindert, seinen Pflichten nachkommen zu können. Im Falle von Arbeitslosigkeit der säumigen Person ist somit auch die Maßnahme einer Wegfahrsperre problematisch. Deshalb ist auch der sog. Selbstbehalt zu berücksichtigen.

Am 1. Juli 2013 ist ein Entbürokratisierungsgesetz in Kraft getreten, das entscheidende Maßnahmen zur Verbesserung der Rückgriffsmöglichkeiten im Unterhaltsrecht enthält. So werden die Auskunftsrechte der Unterhaltsvorschussstellen verbessert, z. B durch Verpflichtung der Finanzämter zur Auskunftserteilung oder der Einführung eines Kontenabrufs. Zudem wird klargestellt, dass das Land die Unterhaltsansprüche auch für die Zukunft in dynamisierter Form gerichtlich geltend machen kann. Überdies wird die Beurkundungsbefugnis der Jugendämter ausgeweitet.

Sehr geehrter Herr Maier, ich versichere Ihnen, dass sich die CSU auch weiterhin für ein möglichst unbürokratisches Unterhaltsrecht einsetzen wird, das vor allem an den Bedürfnissen der Betroffenen ausgerichtet ist. Vielen Dank nochmals für Ihre Nachricht und für die Zukunft alles Gute.

Viele Grüße,

Ihre Dorothee Bär, MdB

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