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Dorothee Bär
CSU
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Frage von Peter B. •

Frage an Dorothee Bär von Peter B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Werte Frau Dorothea Bär !

Warum existiert die Fürsorgepflicht des Staates für die Beamten bei der Versorgung ( Pensionen, Zusatzleistungen ect. ) und nicht für den kleinen Rentner. Warum wird die Pension der Beamten nach dem Gehalt der letzten 3 Jahren berechnet und beim Rentner aus der gesamten Arbeitszeit. Sind die Renter die minderwertigen Staatsbürger.Warum werden Beamte vom Dienst freigestellt, wenn sie zur Wahl antreten und ihr Arbeitsplatz wird garantiert.

Warum soll ich wählen, wenn keine Partei sich diesem Problem annimmt.Sie sichern sich nur ihre Pfründe, den in den Parlamenten sitzen überwiegend Beamte.

Gedenken Sie etwas dagegen zu tun.

Mfg Peter Börner

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Antwort von
CSU

Lieber Herr Börner,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Beamtenversorgung und die Soldatenversorgung sind Altersvorsorgesysteme eigener Art. Die Altersversorgung von Beamten ist in Deutschland im Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG) geregelt. Im Herbst 2006 wurde die zugehörige Gesetzgebungskompetenz im Rahmen der Föderalismusreform dezentralisiert, so dass Bund und Länder die Altersversorgung ihrer jeweiligen Beamten für ihren Bereich nun eigenständig regeln müssen. Daneben stehen vor allem die gesetzliche Rente, die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (ZÖD), die betriebliche Altersvorsorge, die private Vorsorge und andere. Ein direkter Vergleich zwischen Altersrenten und Pensionen ist wegen unterschiedlicher Berechnungsgrundlagen schwierig. Außerdem haben beide eine voneinander abweichende rechtliche Zielrichtung. Zwischen Altersrenten und Pensionen gibt es zahlreiche Unterschiede:

- Pensionäre haben Anspruch auf eine Mindestversorgung, die aus dem Alimentationsprinzip folgt, das die Beamten so absichern soll, dass die gewünschte unabhängige Amtsführung durch den Beamten jederzeit gewährleistet bleibt.

- Pensionäre erhalten nach Erreichen der Altersgrenze bis zu 71,75 % seiner letzten Bezüge als Ruhegehalt. Dieser volle Anspruch wird jedoch erst nach 40 Dienstjahren erreicht. Die Pensionen werden nach der ruhegehaltfähigen Dienstzeit (§ 6 BeamtVG) und den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen (§ 5 BeamtVG) berechnet.

- Pensionäre zahlen Einkommensteuer auf die gesamten Pensionseinkünfte, Renten unterlagen bis Ende 2004 der Einkommensteuer nur mit dem Ertragsanteil, welcher vom Renteneintrittsalter und -jahr abhing. Im Jahr 2005 unterlagen Altersrenten zu 50 % Bemessungsgrundlage, der Einkommensteuer. Bis 2020 erhöht sich die Bemessungsgrundlage in 2 %-Schritten auf 80 %, bis 2040 in 1%-Schritten auf 100 % (Alterseinkünftegesetz).

- Die Altersrente ist von Beitragshöhe und Beitragszeit abhängig. Sie bemisst sich nach erbrachten Rentenbeiträgen, die – außer bei Geringverdienenden – zu je 50 % vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber erbracht werden müssen. Beim monatlichen Durchschnittsgehalt eines Angestellten ergibt sich nach Rentenformel ein Rentenanspruch von 35 € pro Jahr. Die Altersrente des sogenannten „Eckrentners“ beträgt durchschnittlich 48 % des letzten Bruttoeinkommens.

- Die Altersrente entspringt einem Vertrag zwischen Rentner und Rentenversicherer; der Arbeitgeber ist hier nicht beteiligt. Beamte bleiben auf Lebenszeit Beamte; die Pensionierung bedeutet lediglich die Befreiung von der Verpflichtung zur Dienstausübung. Beamte können auch nach der Pensionierung aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden (z. B. wegen Begehung eines Kapitalverbrechens); sie verlieren dann ihren Pensionsanspruch unabhängig von bisher abgeleistetem Dienst. Allerdings werden sie mit dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis rückwirkend in der gesetzlichen Versicherung nachversichert und sie haben dann einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die allerdings, aufgrund der grundsätzlichen Unterschiede beider Systeme, deutlich niedriger ausfällt.

Beamtenpensionen und Sozialversicherungsrenten sind also nur schwer vergleichbar; ein einfacher Vergleich erlaubt keinen Rückschluss auf die tatsächliche Versorgungshöhe einer Einzelperson. Dabei ist beispielsweise zu beachten, dass fast 80% der Beamten ein Studium absolviert haben. Dennoch versuchen wir beispielsweise innerhalb des öffentlichen Dienstes einen Gleichklang zwischen Angestellten und Beamten bei der wirkungsgleichen Übertragung von Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamtenversorgung oder die Umsetzung von Tariferhöhungen auch im Beamtenbereich zu erreichen.

Ich hoffe, ich konnte damit einen Beitrag zu Ihren Fragen leisten.

Viele Grüße,

Ihre Dorothee Bär, MdB

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