Frage an Dorothee Bär von markus s. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Bär,
wann wird endlich der Verfassungsauftrag aus Artikel 140 GG in Verbindung mit Artikel 138 Absatz 1 der deutschen Verfassung vom 11.August 1919 und der mit ihm bezweckten Trennung von Kirche und Staat umgesetzt? Es ist wirklich unerträglich!
Mit frundlichen Grüßen Markus Sareika
Sehr geehrter Herr Sareika,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie beziehen sich auf die Forderung nach der Ablösung der Staatsleistung an die Kirchen. In der Tat ist es so, dass noch keine Bundesregierung die Grundsätze für eine Ablösung definiert hat. Dabei halte ich aber nichts von einer Konfrontationslösung, wie sie die Linkspartei durchzusetzen versucht hat – ein Vorgehen, das übrigens von allen anderen Parteien im Bundestag abgelehnt wurde.
Vielmehr benötigen wir für eine Lösung dieser Aufgabe, die uns aus der Weimarer Reichsverfassung übertragen wurde, einen Dialog zwischen dem Bund, den Ländern und den Kirchen. Dabei sollten wir im Auge behalten, dass die Zahlung einer einmaligen Ablösesumme die Länder gerade unter Berücksichtigung der nahenden Schuldenbremse stärker belasten könnte als die jährlichen Zahlungen.
Angesichts dessen, was die Kirchen und kirchliche Organisationen für die Bevölkerung leisten, ist mir bei den Überlegungen zu den Grundsätzen einer Ablösung darüber hinaus auch die Stimme der Bevölkerung sehr wichtig. Schließlich bildet das Christentum mit seinen Werten das geistige und kulturelle Fundament für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Wenn also die Leistungen für die Kirchen abgelöst werden sollen, muss dies in einer Weise geschehen, dass die öffentlichen Wirkungsmöglichkeiten der Kirchen und Religionsgemeinschaften in Deutschland weiterhin gegeben sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dorothee Bär