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Dorothee Bär
CSU
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Frage von Nihal Ö. •

Frage an Dorothee Bär von Nihal Ö. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Frau Bär ,
meine Frage bezieht sich zur ihrer Haltung zur Demokratie und Gerechtigkeit.ich erinnere mich an ihre Aussagen zum Betreuungsgeld und Hartz 4 Kunden im TV Duell.
Dort sagten sie das es Hartz 4 Kunden durch gesetzliche Formulierungen nicht möglich sein wird Betreuungsgeld in Anspruch zu nehmen, da sie nur sinngemäß Familien die Freiheit gewähren wollen ihre Kinder zu Hause zu erziehen die keinen kostenlosen Anspruch auf einen KittaPlatz haben, also wohlhabende Familien.Es ist aber möglich das ein wohlhabendes paar trotz Tagesmutter Betreuungsgeld erhalten darf.
Es ist sehr befremdlich das Freiheit nur für wohlhabende gelten soll.
Nun steht in den Medien das sie selber Familienmitglieder auf Staatskosten beschäftigt haben.
Auch wenn dies, durch selbstgemachte Gesetze der Regierung , nicht ganz illegal ist, frage ich sie ob sie diese beiden Haltungen und Handlungen als gerecht und demokratisch empfinden?
Für mich ist weder das Betreuungsgeld demokratisch , denn auch eine Hartz 4 Kundin sollte für ihre Erziehung ihres Kind zu hause belohnt werden, denn die Betreuung in vielen Kittas ist weder Kindgerecht, noch gibt es genug Plätze,
noch ist es für mich verständlich das sie in ihrer Gehaltsklasse, Familienmitglieder auf Staatskosten beschäftigen .
Ich bin selber Erzieherin und laut dem Bildungsprogramm soll ich die Kinder und Jugendliche zu Demokratischen und Moralischen Mitgliedern der Gesellschaft erziehen, meine Frage ist nun wie soll ich das tun soll, wenn Abgeordnete Gesetzte erlassen die offensichtlich die Bürger mit zweierlei Maß behandeln und sich selber Unmoralisch verhalten.

Mit freundlichem Gruß

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Ötz,

vielen Dank für Ihre Anmerkungen und Ihre Frage. Sie müssen mich bei meinen Äußerungen zum Betreuungsgeld für Eltern, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen, missverstanden haben. Das, was ich Ihrer Erinnerung nach „sinngemäß“ gesagt haben soll, habe ich nicht gesagt. Ich habe darauf hingewiesen, dass das Betreuungsgeld – allein schon aus Gleichbehandlungsgründen mit anderen vorrangigen Leistungen wie dem Elterngeld oder dem Kindergeld – auf Leistungen nach dem SGBII angerechnet werden muss. SGB II- oder SGB XII-Leistungen sind eine Mindestexistenzsicherung. Wenn sich das Einkommen des Transferbeziehers erhöht – z.B. durch Familienleistungen wie das Kindergeld, Elterngeld oder das Betreuungsgeld, müssen die SGB II- oder die SGB XII-Leistung entsprechend gekürzt werden.

Natürlich sollen auch Eltern, die Transferleistungen beziehen, die Freiheit haben, ihre Kinder nicht in die Krippe zu geben, sondern selbst zu betreuen. Aber anders als viele andere Mütter oder Väter ist ihre Existenz vollständig durch die Transferleistung gesichert. Für andere Eltern ist das Betreuungsgeld dagegen eine wertvolle finanzielle Hilfe in einer Zeit, in der sie ihre Erwerbsarbeit unterbrechen oder reduzieren.
Ich sehe in dieser Regelung keine Ungleichbehandlung von Eltern und hoffe, dass ich auch Sie durch meine Ausführungen davon überzeugen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Dorothee Bär

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