Frage an Dorothee Bär von Jürgen S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Ich habe bei der Bundesagentur für Arbeit in den 90er Jahren 6 verschiedene Arbeitsverträge bei 4 verschiedenen Arbeitsangenturen bekommen. Das waren befristete Arbeitsverträge und ich bin nicht unbefristet übernommen worden. Ich war dann längere Zeit arbeitsuchend. Ich habe mir jetzt ausgerechnet, dass ich eine Rente ab 65 Jahre mit 359 Euro bekomme. Ich falle also im Alter unter die Armutsgrenze. Wie sehen Sie die Situation von befristeten Arbeitnehmern in den Bundesverwaltungen, wenn diese nach so einer langen Zeit plötzlich arbeitsuchend und schwer vermittelbar werden (da über 50 jahre).
Besteht nicht auch von Seiten der Bundesbehörden eine Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter ?
Sehr geehrter Herr Strube,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich verstehe Ihre Sorge um eine ausreichende Rente im Alter. Jeder, der sein Leben lang hart gearbeitet hat, hat auch eine angemessene Rente verdient. Aus der Ferne kann ich Ihre künftige Rentenlage leider nicht einschätzen. Ein Rentenbezug, der unterhalb der Armutsgrenze liegt, ist aber in keinem Fall hinnehmbar. Deshalb gibt es in Deutschland Regelungen, die ein Abgleiten in die Armut verhindern: die Grundsicherung im Alter stellt den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt im Alter sicher.
Ich gebe ihnen Recht: Bundesbehörden tragen genauso wie private Unternehmen Sorge für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Befristete Arbeitsverträge haben den Vorteil, dass die Arbeitsverhältnisse besser auf die aktuelle Auftragslage abgestimmt werden können. Bei guter Auftragslage können neue Mitarbeiter flexibel angestellt werden mit der Aussicht auf eine feste Anstellung. Gerade die letzte Finanzkrise hat gezeigt, wie schnell es notwendig werden kann, auf Schwankungen zu reagieren. Gleichwohl bin ich der Meinung, befristete Arbeitsverträge sollten keinen dauerhaften Charakter haben und die Ausnahme bleiben. Jeder wünscht sich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis - es verleiht einem das Gefühl von Sicherheit. Aber auch eine Festanstellung kann durch Kündigungen beendet werden. Der Gesetzgeber muss zwischen diesem berechtigten Wunsch nach Sicherheit auf der einen Seite und dem Bedürfnis nach Flexibilität auf der anderen Seite einen Mittelweg finden.
Die Themen Rentenhöhe und Altersarmut werden in meiner Fraktion gerade intensiv diskutiert. Da diese Diskussion so wichtig, sollten nicht nur die Parteien, sondern auch Gewerkschaften, Verbände, Vereine und die Kirchen darüber nachdenken, wie wir Altersarmut verhindern können - und zwar im Konsens aller Generationen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dorothee Bär