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Dorothee Bär
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Frage von Johannes P. •

Frage an Dorothee Bär von Johannes P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo!

Das Höchste Deutsche Gericht in Karlsruhe hat kürzlich festgestellt, dass das Bundeswahlrecht in der BRD verfassungswidrig, also illegal ist. Wenn aber die derzeitige Regierung unrechtmäßig (verfassungswidrig) zustande gekommen ist, dann sollten auch deren Beschlüsse (z.B. Zustimmung zum ESM) null und nichtig sein, oder? Und wieso geht jetzt keiner hin und entmachtet diese ReGIERung, wo sie doch unrechtmäßig zustande gekommen ist? Wieso explodierte in Karlsruhe eine Bombe und keiner hört den Knall?! Bin ich jetzt verblödet, oder sind es doch die anderen? Hilfe! Ich verliere den Bezug zur realen Welt! ;-D

Mit besten Grüßen

Johannes Peters

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Antwort von
CSU

Lieber Herr Peters,

besten Dank für Ihre Mail zur Thematik des Bundeswahlrechts.

Sie gehen davon aus, dass der Bundestag keine rechtswirksamen Gesetze erlassen kann, wenn seine Mitglieder, die Bundestagsabgeordneten, mithilfe eines teilweise verfassungswidrigen Wahlgesetzes ermittelt worden sind. Diese Folgerung trifft nicht zu. So hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2008 zwar festgestellt, dass das damals bestehende Wahlrecht in Teilen nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Es hat aber auch entschieden, dass die Normen für die Bundestagswahl 2009 noch angewandt werden dürfen, weil in der Kürze der Zeit in dieser komplizierten Materie keine neuen Regelungen geschaffen werden können. Ein Gesetz kann also im Einzelfall auch dann vorübergehend in Kraft bleiben, wenn es nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht. Die Mitglieder des jetzigen Bundestags sind deshalb wirksam gewählt und die Gesetze, die seither von ihm verabschiedet wurden, nicht verfassungswidrig.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit beantworten konnte und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute!

Viele Grüße,
Ihre Dorothee Bär, MdB

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