Frage an Dorothee Bär von Holger K. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Bär,
kennen Sie Beitrag v.25.04.12 – ZDFzoom Menschenhandel in Europa? Dulden Sie Ausbeutung von Frauen u. Mädchen durch Zuhälter u.a.? Durch die Legalisierung der Prostitution sind noch mehr Frauen und Mädchen zu Opfern geworden. Interessiert Sie nicht, dass die Arbeit der Polizei und Staatsanwaltschaft dadurch behindert wird – oder zum Scheitern verurteilt wird? Wissen Sie das lt. Bericht, daß das Finanzamt es nicht interessiert das Frauen unter Gewaltandrohung zur Prostitution gezwungen werden? Ist das richtig lt. ZDFzoom „20 – 70 Freier muß eine Prostituierte bedienen“? Der Zuhälter verdient 1000 € pro Tag, das Bordell kassiert 90 € pro Nacht das Finanzamt kassiert Pauschale von 30 € pro Nacht und pro Prostituierte.
Kennen Sie die durchschnittliche Lebensdauer von Zwangsprostituierten? Was sagen UN-Berichte dazu? 2-4 Jahre – richtig? Wie viele Frauen und Mädchen werden aus Osteuropa jedes Jahr in den Westen verschleppt oder gelockt? 500 – 800.000 p.a.? Aus ganz Europa kommen Freier, die es in der Regel nicht interessiert, ob die Frauen das freiwillig machen oder nicht Wie stehen Sie als Frau und BT-Abgeordnete dazu? In Nachbarländern ist Prostitution nicht legal. Zwangs-Prostituierte dürfen nach Befreiung im Land bleiben, und werden nicht, wie in der BRD zurück in die Hände der örtlichen Zuhälter geschickt. Warum praktiziert die BRD dieses Unrecht immer noch –d.h. lässt nicht die befreiten Frauen und Mädchen in der BRD? Welche normale und gesunde Frau / Mädchen wird schon Prostituierte, Hobby- oder Hausfrauen-Hure? Sind das nicht die wirtschaftlichen Zwänge durch die Hartz-Gesetze, die zu viele Frauen, Mütter, … dazu zwingen? Wird es nicht Zeit diesen Fehler der Legalisierung der Prostitution zu korrigieren, um den Frauen, Mädchen, Polizei und Staatsanwaltschaft zu helfen? Wie sehen sie die Möglichkeit über alle Parteigrenzen die Frauen und Männer dazu zu bewegen, oder finden Sie die aktuellen Zustände in Ordnung?
MfG
H. Klekar
Sehr geehrter Herr Klekar,
vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema (Zwangs-)Prostitution in Deutschland.
In Deutschland ist Prostitution grundsätzlich legal. Es muss jedoch schärfer zwischen legaler, freiwillig ausgeübter und illegaler Zwangsprostitution getrennt werden – wobei mir durchaus klar ist, dass die Grenzen hier fließend sind. Der Kerngedanke unserer Reformvorschläge ist es, Zwangsprostitution besser bekämpfen zu können und Kriminalität zu erschweren. Durch regelmäßige gewerbliche Kontrollen und Gesundheitsuntersuchungen würden die Chancen für Opfer von Menschenhandel erhöht, aus ihrer Zwangslage heraus Kontakt zu Behörden aufzunehmen.
Es ist unbedingt notwendig, die bestehenden Instrumentarien des Gaststätten-, des Gewerbe- sowie des Polizei- und Ordnungsrechtes effizienter zu nutzen um Prostitution besser kontrollieren zu können. Dabei steht für mich an erster Stelle die Einführung einer Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten. Es kann nicht sein, dass ein Bordell leichter zu unterhalten ist als alle anderen Gewerbe – gerade der Betrieb eines Bordells ist doch mit besonderen Risiken und Gefährdungen verbunden! Hinzu kommt die prekäre Lage vieler Prostituierter, die trotz formaler Selbständigkeit weitgehend von ihren Zuhältern fremdbestimmt sind. Eine Erlaubnispflicht kann dabei helfen, Kriminalität zu verhindern und faire, sichere und hygienische Arbeitsbedingungen für die Frauen schaffen. Die Betreiber müssten bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um eine Konzession für ein Bordell zu erhalten. Vorbestrafte Menschenhändler z.B. könnten diese nicht mehr bekommen. Notwendig ist auch eine Anzeigepflicht für Prostitutionstätigkeit. Ich weiß, dass viele Prostituierte eine Anzeigepflicht für sich persönlich ablehnen, da sie es vorziehen, in der Anonymität zu arbeiten. Nur mit Anmeldung könnten sie jedoch bestmöglichen Schutz vor Gewalt und Ausbeutung durch die Behörden genießen. Schließlich brauchen wir dringend anlassunabhängige Zugangs- und Kontrollmöglichkeiten für Polizei- und Ordnungsbehörden; außerdem regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen für Prostituierte sowie eine Erlaubnis zur Prostitutionsausübung erst ab 21 Jahre.
Zudem wird hierzulande diskutiert, ob die Freier von Zwangsprostituierten oder Menschenhandelsopfern bestraft werden können. Dies begrüße ich grundsätzlich. Kritiker argumentieren allerdings, dass es in der Praxis zu erheblichen Nachweisschwierigkeiten kommen könnte, da häufig nicht eindeutig sei, ob eine Prostituierte freiwillig oder unter Zwang arbeite. Hilfreich wäre auch unter diesem Aspekt eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten – denn wenn Freier bewusst Etablissements aufsuchen, bei denen klar erkennbar ist, dass es sich nicht um genehmigte Betriebsstätten, sondern um dubiose Hinterzimmerangebote handelt, ließe sich ein Schuldvorwurf leichter nachweisen.
Zusammengefasst hält die CDU/CSU-Bundestagesfraktion eine Regulierung der Prostitution insbesondere zum besseren Schutz vor Zwangsprostitution für dringend notwendig. Beispiele aus der Praxis zeigen, dass ein ordnungsrechtlicher Rahmen im Hinblick auf Prostitutionsstätten nahezu komplett fehlt. Leider konnte in diesen Punkten bislang noch keine Einigung mit dem Koalitionspartner erzielt werden. Seien Sie jedoch versichert, dass ich mich als frauenpolitische Sprecherin der Union mit Nachdruck für die Situation der betroffenen Frauen und Mädchen einsetze und dies auch künftig tun werde.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dorothee Bär