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Dorothee Bär
CSU
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Frage von Ilona Elisabeth S. •

Frage an Dorothee Bär von Ilona Elisabeth S. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Bär,

mit Interesse habe ich jetzt Ihren Beitrag zum Betreuungsgeld in der FAZ (Fremde Federn) vom 15.6.2012 gelesen.

U.a. stellen Sie darin fest, dass an der Spaltung der Republik zum Thema "Betreuungsgeld" u.a. die links-ideologische Propaganda schuld sei. Desweitern mutmaßen Sie, dass diese Auseinandersetzung dazu taugt, in Master- oder Doktorarbeiten behandelt zu werden. (Meine Anmerkung; "Propaganda" ist Werbung für politische Grundsätze, kulturelle Belange oder wirtschaftliche Zwecke).

Meine Fragen:
Eignet sich ein so ernstes Thema dazu, Propaganda (Ideologien), egal aus welcher politischen Richtung, bei der Sachentscheidung überhaupt einen Raum zu geben?

Warum sollte dies in Master- oder Doktorabeiten wissenschaftlich behandelt werden? Warum erwähnen Sie nicht die Umfrage der CSU-nahen Hans-Seidl-Stiftung zur Vereinbarkeit von Fam. und Beruf, in der sich die Befragten eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Fam. wünschen, flexiblere Arbeitszeiten und den Ausbau der Infrastruktur.

In Ihrem Gastbeitrag vertreten Sie die Auffassung, dass für Kinder in den ersten 3 Lebensjahren nur die Betreuung in der Familie optimal für deren Entwicklung sei.
Auf Alternativen gehen Sie nicht ein.

Meine Fragen:

Warum erwähnen Sie in Ihrem Gast-Beitrag in keinem Satz die Erzieher/innen in den Kinderkrippen? Warum haben Sie für diese Frauen und Männer die eine gute Ausbildung haben, ihren Beruf zum überwiegenden Teil als Berufung sehen und verhältnismäßig schlecht bezahlt werden, kein lobendes Wort übrig?

Halten Sie das Betreuungsgeld für verfassungskonform?

Halten Sie es für richtig, dass Harz IV-Empfänger davon ausgeschlossen sind?

Finden Sie es gerecht, dass dagegen z.B. ein gut verdienendes Akademiker-Ehepaar, das sein Kind von einem Aupair-Mädchen oder einer Großmutter zuhause betreuen lässt, in den Genuss des Betreuungsgeldes kommt?

Ich sehe Ihren Antworten mit Interesse entgegen.

Mit freundlichen Grüßen
Ilona E. Schmidt

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Schmidt,

vielen Dank dafür, dass Sie sich so intensiv mit meinem Beitrag in der FAZ zum Betreuungsgeld auseinandersetzen. Gerne gehe ich auf die von Ihnen angesprochenen Punkte ein:

Meine Bemerkung zur den Bachelor- und Masterarbeiten über die (oftmals links-) ideologische Propaganda war anders gemeint, als Sie sie auffassen wollen: Ich wollte damit ausdrücken, dass anhand der Diskussionen über das Betreuungsgeld sehr gut nachgezeichnet werden kann, welchen Einfluss die von den Medien gerne verbreiteten ideologisch gefärbten Argumente der Kritiker des Betreuungsgeldes auf die Akzeptanz der neuen familienpolitischen Leistung in der Bevölkerung haben. Lag die Zustimmung zum Betreuungsgeld im Jahr 2007 noch bei 81% der 18- bis 29Jährigen, sank sie im Mai dieses Jahres auf 51% und ist danach weiter gesunken.

Die Ergebnisse einer Umfrage der Hanns-Seidel-Stiftung, wonach sich junge Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf wünschen durch flexiblere Arbeitszeiten und den Ausbau der Infrastruktur, sprechen überhaupt nicht gegen die Einführung eines Betreuungsgeldes. Ganz im Gegenteil. Der Ausbau der Betreuungsplätze und das Betreuungsgeld sind beide wichtig und notwendig.

Es ist nicht richtig, dass ich in meinem Beitrag die Auffassung vertrete, dass für Kinder in den ersten drei Lebensjahren nur die Betreuung in der Familie optimal ist. Ich wehre mich lediglich dagegen, dass die umgekehrte Auffassung für allgemeingültig erklärt wird, nämlich die, dass nur die Betreuung in der Krippe durch geschulte Erzieherinnen und Erzieher der einzig richtige Weg ist. Die Tatsache, dass ich die Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher und der Tagespflegepersonen nicht erwähne, bedeutet doch nicht, dass ich ihre Arbeit nicht wertschätze. Ganz im Gegenteil. Die Betreuung und Erziehung in der Krippe oder durch Tagesmütter oder Tagesväter kann eine wichtige Ergänzung zur Erziehung durch die Eltern sein. Aber eben nur eine Ergänzung, nicht ein Ersatz.

Ihre Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der neuen Leistung kann ich nur bejahen. Ebenso die Richtigkeit der Anrechnung des Betreuungsgeldes auf Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII. Und auch die Frage, ob ich es richtig finde, dass auch gut verdienende Eltern in den Genuss der Leistung kommen, ebenfalls. So wie alle Eltern, die dies für ihre Kinder wünschen, ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz haben werden, sollen auch alle, die diesen Krippenplatz nicht in Anspruch nehmen wollen, einen Anspruch auf das Betreuungsgeld haben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dorothee Bär

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