Frage an Dorothee Bär von Alfred S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Bär,
Auf der NGO Branch Seite der UN, wenn sie dort Germany eingeben, wird
unser Land als Nicht-Regierungs-Organisation aufgeführt.
http://esango.un.org/civilsociety/showProfileDetail.do?method=showProfileDetails&profileCode=43653
Ich möchte gern wissen, was die Bundesregierung tut, um
diesen Status zu ändern, um uns in die Souveränität zurückzuführen?
Wann werden wir aufgerufen eine Verfassung zu wählen, das GG wurde ja nie
vom Volk als Verfassung ratifiziert. (Obwohl in der Präambel behauptet, jedoch in Artikel 146 GG besteht die Forderung weiterhin)
Wenn Sie dieses Ziel nicht verfolgen, bitte erläutern sie warum sie
völkerrechtlich keinen Hochverrat an unserem Land begehen, wenn sie
stattdessen daran arbeiten unser Land einer anderen übergeordneten NGO
Form (EU) zu unterwerfen, wozu sie selbst als Nichtregierungsorganisation
überhaupt nicht zu legitimiert sind.
Mit freundlichen Grüßen...
PS: Ich weise sie auf ihre Auskunftspflich hin, nach bestem Wissen und
Gewissen, auskunft zu geben.
Sehr geehrter Herr Sostegno,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage aus dem Bereich „Demokratie und Bürgerrechte“ auf Abgeordnetenwacht.de.
Auf der von Ihnen angesprochenen NGO Branch Internetseite der Vereinten Nationen, werden deutsche NGOs, die bei den VN registriert sind, aufgelistet. Ein Eintrag, der den Staat Bundesrepublik Deutschland als NGO darstellt, konnte ich nicht ausfindig machen. Die auf Ihren Internetrecherchen beruhende Vermutung, die Bundesrepublik Deutschland wird bei den VN nicht als souveräner Staat anerkannt bzw. geführt, halte ich für äußerst konstruiert. Darüber hinaus gehe ich davon aus, dass die Gefahr, die Bundesrepublik Deutschland mit einer NGO zu verwechseln, bei geneigten Nutzerden dieser Seite nicht existiert.
Im zweiten Teil Ihrer Anfrage sprechen Sie den Art. 146 GG sowie Souveränitäts- und Verfassungsfragen an. Nach der herrschenden Rechtsauffassung in Deutschland, der ich mich uneingeschränkt anschließe, bedarf es auch nach der deutschen Einheit keiner neuen gesamtdeutschen Verfassung. Art. 146 GG wurde gemäß Art. 4 Ziff. 6 Einigungsvertrag vom 31.08.1990 neu gefasst. Diese Neufassung erklärt sich daraus, dass der Art. 146 GG alte Fassung (a.F.) durch die Vollendung der staatlichen Einheit Deutschlands über den Beitritt der früheren DDR zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 23 S. 2 GG obsolet geworden ist. Das Grundgesetz ist somit zur definitiven gesamtdeutschen Verfassung geworden.
Soweit Art. 146 GG a.F. festgestellt hat, dass „dieses Grundgesetzt […] seine Gültigkeit an dem Tage verliert, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“, kommt Art. 146 GG neue Fassung (n.F.) lediglich deklaratorische Bedeutung zu. Denn der Erlass einer neuen Verfassung, die ggf. das Grundgesetzt ablösen könnte, liegt in der freien Entscheidung des Volks- und Verfassungssouveräns. Da sich das Grundgesetzt über die letzten Jahrzehnte bewährt hat, sehe ich derzeit keine Notwendigkeit das Grundgesetz durch einen neu zu schreibende Verfassung abzulösen.
Falls Sie an weitergehenden Erläuterungen interessiert sind, lege ich Ihnen die Ausführungen im Grundgesetzkommentar Maunz / Dürig, der sowohl den verfassungsrechtshistorischen Zusammenhang sowie die geltenden Verfassungsrechtslage ausführlich darstellt, ans Herz.
Viele Grüße
Ihre
Dorothee Bär, MdB
Stv. Generalsekretärin der CSU