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Dorothee Bär
CSU
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Frage von Uwe B. •

Frage an Dorothee Bär von Uwe B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Bär,

Anfang 2010 haben Sie H. S. einen Kommentar zu seiner Anfrage wegen Griechenland geschrieben. Jetzt nach zwei Jahren und nachdem der deutsche Bürger mit 60 Milliarden für ein Volk von 10 Millionen belastet ist, werde ich für dieses "Faß ohne Boden" immer weiterbelastet.
1.)Warum finanziert man ein bankrottes, korruptes, politisches System, das nicht finanzierbar ist, auf Kosten der deutschen Steuerzahler?
2.)Ist es nicht an der Zeit derart exorbitante, außergewöhnliche Belastungen der Deutschen durch eine Volksbefragung zu bestätigen; bevor sie stattfinden?
"Zum Wohle des deutschen Volkes" heißt es! Damit ist sicher nicht gemeint, daß man Deutschland aus "Solidarität" ruiniert.
Da ich seit über 60 Jahren Griechenlandfan bin, dort halbjährig wohne und das griechische Volk, daß unter seiner desolaten Regierung leidet, zutiefst bedauere, und die derzeit von der EU erwungenen Maßnahmen vollkommen kontraproduktiv sind, frage ich Sie:
3.) Wann ist hier die Grenze der Zumutung erreicht.?
Wir vernichten riesige Summen, die zu einem beachtlichen Teil in die Taschen derjehnigen fliessen, die dieses Chaos angerichtet haben mit dem Erfolg, dass es dem griechischen Volk nur noch schlechter geht und kein Ende abzusehen ist.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Brüns,

vielen Dank für ihre Nachricht. Die dauerhafte Stabilisierung der Eurozone kann nur gelingen, wenn die Eurostaaten zu solider Haushaltspolitik zurückkehren und ihre wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit gezielt stärken. Dies ist die wichtigste Erkenntnis aus den Ereignissen rund um die griechische Finanzkrise seit dem Mai 2010. Klar ist jedoch, dass Versäumnisse der vergangenen Jahre nicht über Nacht beseitigt werden können. Aus diesem Grund ist es notwendig, einen Euro-Rettungsschirm aufzuspannen, der bedrohten Eurostaaten vorübergehend und unter strengen Auflagen finanziell unter die Arme greift.

Der Deutsche Bundestag hat am 27. Februar dieses Jahres mit breiter Mehrheit einem zweiten Hilfspaket für Griechenland zugestimmt. Voraussetzung für weitere Hilfen ist, dass Griechenland die vereinbarten Einsparungen und Strukturreformen tatsächlich umsetzt und die privaten Gläubiger Wochen bereit sind, ihren Beitrag zur Wiederherstellung der Schuldentragfähigkeit Griechenlands zu leisten. Nach intensiver Abwägung bin ich, wie die Mehrheit meiner Kolleginnen und Kollegen, zu dem Schluss gekommen, dass die Fortsetzung der Unterstützung Griechenlands der Weg ist, der aus deutscher Sicht mit den geringsten Risiken und Kosten verbunden ist.
Als wichtigen Schritt zur Schaffung einer Stabilitätsunion in der Eurozone haben die Staats- und Regierungschefs der Eurostaaten bei ihrem Gipfeltreffen am 30. Januar dieses Jahres den sogenannten Fiskalpakt vereinbart. Darin verpflichten sich die Staaten zu einer dauerhaft soliden Haushaltspolitik, die die Verankerung nationaler Schuldenbremsen einschließt. Neben der Einführung einer Schuldenbremse haben sich die Eurostaaten darauf verständigt, den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) bereits ab 1. Juli dieses Jahres in Kraft zu setzen. Dieser löst den bisherigen provisorischen Rettungsschirm EFSF ab. Entscheidend ist dabei, dass sämtliche Mittel daraus zeitlich befristet und nur gegen strenge Auflagen - in der Regel in Form von Krediten - vergeben werden. Durch den Rettungsschirm sollen keine dauerhaften Abhängigkeiten geschaffen oder ein Art Länderfinanzausgleich auf europäischer Ebene etabliert werden. Ziel des ESM ist vielmehr, anderen Eurostaaten bei einer vorüber-gehenden Haushaltsnotlage unter die Arme zu greifen und dadurch Schaden vom Euro abzuwenden.

Deutschland hat ein elementares Interesse daran, zur Stabilisierung des Euro im Rahmen seiner Möglichkeiten beizutragen. Als exportorientierte Nation profitieren wir in besonderem Maße von einem stabilen Euro. Insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen kommt die Tatsache zugute, dass mit der Einführung des Euro das Währungsrisiko in der Eurozone entfallen ist. Mehr als 40 Prozent der deutschen Exporte gehen heute in andere Eurostaaten. Zudem hat der Euro seit seiner Einführung für Preisstabilität gesorgt und damit die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger in den Eurostaaten gesichert.

Der Deutsche Bundestag wird bei allen Maßnahmen im Rahmen des Euro-Rettungsschirms, die seine Haushaltsverantwortung berühren, das letzte Wort haben. So darf die Bundesregierung allen wesentlichen Maßnahmen im Rahmen der EFSF, wie etwa der Aktivierung des Rettungsschirms für einen Eurostaat sowie nachträglichen Änderungen an einem Sanierungsprogramm oder am EFSF-Vertrag selbst, nur dann zustimmen, wenn das Plenum des Deutschen Bundestages hierzu vorab ausdrücklich seine Zustimmung erteilt hat. Damit bleibt das Budgetrecht des Deutschen Bundestages in vollem Umfang gewahrt.

Die christlich-liberale Koalition sieht sich gegenwärtig mit einer Finanzkrise konfrontiert, die auf politische Verfehlungen in anderen Eurostaaten zurückzuführen sind. Darüber hinaus hat die rot-grüne Bundesregierung durch die Aufweichung der Stabilitätskriterien im Jahr 2005 maßgebliche Voraussetzungen für die derzeitige Schuldenpolitik einzelner Eurostaaten geschaffen. Nun stehen wir in der Verantwortung, einen annehmbaren und tragfähigen Umgang mit der Schuldenkrise zu finden, der den Interessen Deutschlands und seiner Bürgerinnen und Bürger am meisten gerecht wird.

Ich bin zuversichtlich, dass der von der christlich-liberalen Koalition eingeschlagene Weg die Grundlage für die dauerhafte Stabilisierung des Euro schaffen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dorothee Bär

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