Frage an Dorothee Bär von Nadja F. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Bär,
das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) begrenzt die Bezugsdauer von Unterhaltsvorschuss derzeit auf höchstens 72 Monate bzw. bis zum 12. Lebensjahr des Kindes mit der Begründung, dass mit zunehmendem Alter des Kindes der Betreuungsaufwand geringer werde und sich die Erziehungssituation erleichtere, sprich eine Vollzeitbeschäftigung möglich sei. Ob man hiervon in jedem Fall ausgehen kann, halte ich zwar für zweifelhaft, gehe jetzt aber einfach mal von dieser Möglichkeit aus.
Jedoch ist diese Begründung in Zeiten von Niedriglöhnen und anderen prekären Beschäftigungsverhältnissen (insbesondere für Frauen nach längeren Erziehungszeiten), in denen es auch den wenigsten "Zweielternfamilien" möglich ist, von einem Einkommen zu leben, meines Erachtens nicht mehr zeitgemäß.
Denn selbst mit einer Vollzeitbeschäftigung können viele Alleinerziehende (in 95% der Fälle Mütter, die eben leider von hause aus meistens schon geringere Einkommen erzielen als Väter) den Bedarf für sich und ein oder mehrere Kinder nicht decken.
Würde das UVG hinsichtlich der Bezugsdauer geändert, hätte das für viele Alleinerziehende und deren Kinder zur Folge, nicht mehr auf HartzIV-Leistungen angewiesen zu sein (gefühlt: nicht mehr betteln zu müssen).
UV-Leistungen wiederum könnten bis zu 30 Jahre rückwirkend vom zahlungspflichtigen Elternteil zurückgefordert werden, während die stattdessen geleisteten HartzIV-Bezüge rückerstattbar sind.
Wie stehen Sie zu einer Änderung des UVG dahingehend, UV-Leistungen bis zum Ende des Unterhaltsanspruches des Kindes zu gewähren?
Falls Sie dies ablehnen, womit begründen Sie die bisherige Altersgrenze von 12 Jahren (oder auch die zeitweise angedachte Altersgrenze von 14 Jahren)?
Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Nadja Frick
Sehr geehrte Frau Frick,
vielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie mit bitten, zu den jetzigen Regelungen des UVG Stellung zu beziehen. Das tue ich gerne.
Der Unterhaltsvorschuss ist nicht als dauerhafte Leistung konzipiert, die der Staat für die Kinder von Alleinerziehenden zahlt bis diese volljährig sind. Der Unterhaltsvorschuss wurde eingeführt als eine vorübergehende Leistung, die in einer schwierigen Lebenssituation (Trennung der Eltern) dem Elternteil, bei dem die Kinder leben, – meistens der Mutter – kurzfristig helfen soll, wenn der Unterhaltspflichtige seinen Zahlungsverpflichtungen für die Existenzsicherung der Kinder nicht nachkommt.
Aus diesem Grunde erfolgte die Zahlung anfangs für maximal 36 Monate, inzwischen für 72 Monate und maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes. Die Ausgestaltung als vorübergehende Unterstützungsleistung soll auch klarstellen, dass vorrangig die Eltern verpflichtet sind, für den Unterhalt der Kinder aufzukommen. Der Gesetzgeber hat Regelungen getroffen, mit denen die Unterhaltsansprüche der Kinder gegenüber dem Unterhaltspflichtigen, der seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, durchgesetzt werden können.
Die Befristung der Zahlung des Unterhaltsvorschusses auf das 12. Lebensjahr des Kindes rührt tatsächlich daher, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der Betreuungsbedarf mit zunehmendem Alter der Kinder abnimmt. CDU/CSU und FDP haben im Koalitionsvertrag vorgesehen, die Zahlungen bis zum 14. Lebensjahr des Kindes zu gewähren, weil auch nach Vollendung des 12. Lebensjahres Kinder oft noch eine besondere Zuwendung durch den alleinerziehenden Elternteil benötigen.
Dieses Vorhaben steht weiterhin auf unserer Agenda, kann aber momentan aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht umgesetzt werden. So wünschenswert aus Sicht der Alleinerziehenden eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses wäre, so dürfen wir gerade als Familienpolitikerinnen und Familienpolitiker nicht zulassen, dass immer neue Schulden aufgenommen werden, deren Zins- und Tilgungslasten dann unsere Kinder und Enkel tragen müssen. Wir dürfen nicht auf Kosten der nachfolgenden Generationen leben.
Daher bitte ich – auch im Interesse unserer Kinder – um Verständnis dafür, dass wir derzeit keine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses finanzieren können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dorothee Bär MdB