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Dorothee Bär
CSU
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Frage von Friedemann M. •

Frage an Dorothee Bär von Friedemann M. bezüglich Familie

Daß Frau Bär sich zu dem Auswirkungen der politischen Vorgaben in der Exekutive ( eine Judikative gibt es in D. ja leider nicht, statt dessen eine politisierte Jurisdiktion ), also den diese Ideologien ausführenden Gerichten, als eine der Politinstruktoren, nicht zu äußern bereit ist, findet mein Verständnis.

Wer würde sich schon gern in die Nesseln setzen und als Gleichstellungsgegner outen, wenn er sich statt dessen in scheinbare ( unterschwellig suggerierte ) Inkompetenz flüchten kann?

Die tatsächliche Mitverantwortung ist informierten Kreisen jedoch wohlbekannt und jeder, der möchte kann ja die "Gleichstellungs"-politischen Statements der Frau Bär an anderer Stelle nachlesen ( kein Link, bitte selber googlen ).

Daher meine Frage an die Politikerin Dorothee Bär:
Warum sind Sie gegen Gleichstellung der Geschlechter und was führen Sie gegen das ( vorstaatliche Natur- )Recht des Kindes auf Unterhalt durch beide Eltern in gleichem Maße, ohne Ansehen deren Geschlechts zur Begründung an, wie es von EMRK, UNkrk und CEDAW, also den für uns höchsten Regelwerken dieses Planeten, vorgesehen und eindeutig festgestellt ist?

Wäre es unangemessen, wenn Sie, Frau Bär, einmal Ihre persönlichen Intuitionen darlegen, welche Sie zu einer radkalen Gegnerin des Kindesrechts nach z.B. UNkrk machen?
Es dürfen natürlich auch politische "Argumente" dazu angeführt werden, die die Leser hier sicherlich stark interessieren.
Kurz, was lässt Sie die politische Position vertreten, daß Männer und Frauen, speziell Väter und Mütter, so unterschiedlich sind, daß man ersteren, zum Schaden der Kinder, unbegründete Restriktionen engegensetzen, zweiteren jedoch nationalrechtliche Privilegien ( ebenfalls unbegründet ) einräumen muß?
Sind Sie für eine komplette Abschaffung des Gleichstellungsgedankens und der Kinderrechte, z.B. auch im GG?

Gruß.........F. Mahler

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Mahler,

ich bedaure sehr, dass Sie offensichtlich meine Äußerungen zur Gleichstellungspolitik völlig missverstanden haben – oder sie missverstehen möchten. Ich stehe selbstverständlich hinter der im Grundgesetz festgeschriebene Gleichberechtigung von Mann und Frau. Ich sehe allerdings keinen Zusammenhang zur Neuregelung der gemeinsamen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern.

Ich verschließe nicht die Augen davor, dass sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten mit der Herausbildung neuer Formen des familiären Zusammenlebens auch die Rolle der Väter nichtehelicher Kinder erheblich verändert hat. Heute übernehmen immer mehr nichteheliche Väter ebenso wie die Mütter Verantwortung für ihre Kinder und beteiligen sich aktiv an deren Erziehung. Diesem geänderten Rollenbild muss auch die Neuregelung des Sorgerechts Rechnung tragen. Im Regelfall wird eine gemeinsame Sorge von Mutter und Vater dem Kindeswohl am besten entsprechen, denn dem gedeihlichen Aufwachsen eines Kindes tut es gut, wenn beide Elternteile gemeinsam Verantwortung für seine Erziehung und Entwicklung übernehmen.

Zugleich aber müssen wir berücksichtigen, dass es mehr als nur vereinzelte Fälle gibt, in denen nicht miteinander verheiratete Eltern nicht zu einer gemeinsamen Wahrnehmung ihrer Elternverantwortung bereit oder in der Lage sind. Auch und gerade für diese Fälle, die oftmals durch erhebliche Konflikte zwischen den Eltern gekennzeichnet sind, muss der Gesetzgeber eine Neuregelung schaffen. Denn diejenigen Eltern, die sich untereinander auf die gemeinsame Ausübung des Sorgerechts verständigen, können wie bisher vor oder nach Geburt des Kindes eine verbindliche gemeinsame Sorgeerklärung abgeben.

Für mich ist ein gesetzlicher Automatismus, wonach ein gemeinsames Sorgerecht vorgeschrieben wird, obwohl die Eltern keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben, der falsche Weg. Hierbei würde nicht berücksichtigt, dass keineswegs immer automatisch von einer tragfähigen Beziehung zwischen den Eltern ausgegangen werden kann, die gewährleistet, dass die Ausübung gemeinsamer Sorge ohne erhebliche Konflikte verläuft und das Kindeswohl nicht beeinträchtigt. Zudem würde auch ausgeblendet, dass nicht alle Väter nichtehelicher Kinder willens sind, mit der Mutter gemeinsam Sorge für ihr Kind zu tragen.

Die Verantwortung für das Wohl des Kindes liegt in allererster Linie bei den Eltern, die gefordert sind, sich untereinander auf eine gemeinsame Ausübung des Sorgerechts im Interesse ihres Kindes zu verständigen und eine entsprechende Sorgeerklärung abzugeben. Hierfür soll jede denkbare Unterstützung auch staatlicher Stellen angeboten werden. Wird gleichwohl keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben, soll es meiner Meinung nach zunächst bei der Alleinsorge der Mutter bleiben. Jedoch soll dem Vater die Möglichkeit eingeräumt werden, eine Entscheidung des Familiengerichts herbeizuführen, bei der den Eltern die Sorge gemeinsam übertragen wird, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dorothee Bär

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