Frage an Dorothee Bär von Roger L. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Bär,
meine Frage zielte - ausnahmslos und allgemein - auf den rein formalen und praktischen Verfahrensverlauf von Sorgerechtsverfahren NACH der sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes - 1 BvR 420/09 - gebotenen Übergangslösung ab. Im Gegensatz zu anderen Zweigen der Justiz (Strafrecht, Verwaltungsrecht) wo es etwa die Grundsätze der "Öffentlichkeit des Verfahrens", sowie ein - wie auch immer geartetes - "Verschuldensprinzip" der Streitparteien gibt, ist in familiengerichtlichen Verfahren das "Kindeswohl" der alleinige Dreh- und Angelpunkt. Auch wird in familiengerichtlichen Verfahren wird - nach wie vor - überdurchschnittlich oft (bewusst?) auf die in anderen Justizzweigen sonst üblichen und entscheidungserheblichen Instrumente zur Verfahrensführung verzichtet (Würdigung von Beweisangeboten, Zeugenvernehmung).
Anstelle "objektiver Bewertungskriterien" tritt also hier nahezu ausnahmslos der unbestimmte Rechtsbegriff des "Kindeswohls", den auch Sie wiederholt bemühen. Da weder gesetzgeberische Bemühungen ersichtlich sind, diesen Begriff nunmehr mit der gebotenen Pflichteile zu konkretisieren, noch die Lebenswirklichkeit von ehelichen und nichtehelichen Kindern zu harmonisieren, ist erkennbar, dass der deutsche Gesetzgeber es aus partikulären politischen oder ideologischen Beweggründen ablehnt, die sich aus den zahlreichen Urteilen des EGMR gegen Deutschland ergebenden, harten Reformen durchzuführen, die aber notwendig sind um einen menschen-, verfassungs- und völkerrechtskonformen Rechtszustand herzustellen.
Ich darf ich Sie daher höflich fragen, wann - nach erfolgter (und erfolgloser) Rechtsweg-ausschöpfung - Ihrer Meinung nach die Voraussetzungen entsprechend Art. 20 Abs. 3 und 4 gegeben wären, nach denen betroffene Bürger die entsprechenden Teile des deutschen Bundestages nunmehr mithilfe von gewaltsamem Widerstand entfernen dürfen, weil - offensichtlich - die verfassungsmäßige Ordnung des Gesetzgebers nicht gegeben ist.
Sehr geehrter Herr Lebien,
ich nehme Ihre Auffassung über die Arbeit des Gesetzgebers zur Kenntnis. Sie werden sicherlich keinen Kommentar von mir dazu erwarten. Ich bedaure allerdings sehr, dass der Ton gegenüber Politikerinnen und Politikern, die eine andere Position vertreten als die, die man persönlich für richtig hält, oft unangemessen scharf wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Dorothee Bär