Frage an Dorothee Bär von Arne T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Bär,
Gibt es eine Möglichkeit bei der Bundestagswahl (evtl. schon der nächsten?) auf dem Stimmzettel eine "Abteilung für Nichtwähler" einzurichten? Mir geht es in meinem Anliegen darum die Nicht- und Protestwähler zur Wahl zu bekommen, sodaß sie sich in der Wahlkabine in folgender Form äußern können: "Ich kann keiner der unten aufgeführten Parteien meine Stimme geben." Somit hätte die Politik eine verläßliche Zahl der "latenten" Wähler zur Hand, die sie evtl. mobilisieren könnte, da diese Stimmen sonst im Rauschen der politisch Desinteressierten untergehen. Auch könnte ich mir vorstellen, die Anzahl der Protestwähler durch diese Maßnahme zu minimieren, um somit einer Zersplitterung der pol. Landschaft entgegen zu wirken (z.B. durch die Piraten: ... noch eine Partei!...).
Ich wende mich gezielt an Sie, weil ich auf Grund Ihrer politischen Bildung von einer gewissen philosophischen Schulung ausgehen kann, denke ich.
Schöne Grüße aus Weilheim
von
Arne Thie
Sehr geehrter Herr Thie,
vielen Dank für Ihre Nachricht in der Sie Ihren Vorschlag für eine Änderung der Stimmzettel bei der Bundestagswahl darlegen. Ich nehme mir gerne die Zeit, Ihnen zu antworten.
Ich möchte im Bezug auf Ihre Anregung, auf den Stimmzetteln eine Option für Nichtwähler einzurichten, auf das Bundeswahlgesetz (BWahlG), §39 verweisen. Demnach ist ein Stimmzettel, der entweder nicht oder nicht vollständig ausgefüllt wurde, sowie ein Stimmzettel, der nicht eindeutig den Willen des Wählers erkennen lässt, als ungültig anzusehen. Ebenfalls als ungültig gilt der Stimmzettel, wenn Vorbehalte oder Ergänzungen festgehalten werden. Damit steht jedem Wähler bereits jetzt frei, seine Stimme bewusst keiner Partei zu geben und trotzdem aktiv an der Wahl teilzunehmen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen und Ihre Frage beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dorothee Bär