Frage an Dorothee Bär von Axel B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Bär!
Ich musste Ihre Antwort auf die Anfrage von Hr. Mundt zweimal lesen, weil ich nicht glauben konnte was dort schwarz auf weiß stand.
Zitat:"Dabei werden einerseits der Schutz der Privatsphäre von Bankkunden respektiert und anderseits die Durchsetzung berechtigter Steueransprüche gewährleistet.Zitatende".
Klartext
Hier geht es schlicht und ergreifend um Steuerbetrüger die sich seit Jahren dem deutschen Fiskusentziehen. Die einmalige Abgeltung für die Vergangenheit ist in ihrer Höhe ein Schlag in das Gesicht jedes ehrlichen Steuerzahlers und als kleines Schmankerl dürfen diese Herrschaften auch noch anonym bleiben.Ausserdem ist es der Schweizer Bankenlobby gelungen durch die Abgeltungsststeuer die erforderliche Informationspflicht an die deutschen Finanzbehörden zu verhindern. Man setzt quasi die Abgeltungssteuer mit der Information gleich.
Das die Abgeltungssteuer darüberhinaus in ihrer Höhe von 25% eine Lachnummer ist im Verhältnis zur , wenn auch viel zu geringen, Einkommensteuer dieser Betrüger scheint Ihnen auch völlig normal zu sein.
Zitat:"Ebenfalls wurde die Problematik des Kaufs steuererheblicher Daten gelöst". Zitatende
Klartext
Es wurden Beweismittelverbote konstruiert, indem man die Verwendung von "gestohlenen " Daten CDs zu Ermittlungszwecken ausschließt.
Zitat:"Zum Paket gehört auch die Lösung der Problematik möglicher Strafverfolgung von Bankmitarbeitern"Zitatende
Klartext
Mitarbeiter der Schweizer Banken können sich nun abends ruhig ins Bett legen: Es wird seitens der deutschen Behörden keine Ermittlungen wg. Beihilfe zur Steuerhinterziehung geben.
Quelle: WOZ http://www.woz.ch/artikel/2011/nr34/wirtschaft/21081.html
Ist Ihnen das alles bekannt, oder schreiben Sie , ohne sich selbst kundig zu machen,nur die
Sprachregelung des Bundesfinanzministeriums ab???? Wen vertreten Sie eigentlich???
Mit freundlichen Grüßen
Axel Beu
Sehr geehrter Herr Beu,
herzlichen Dank für Ihre kritischen Anmerkungen zum geplanten Steuerabkommen zwischen der Bundesrepublik und der Schweiz. Wie Sie bereits herausgearbeitet haben, schützt der bisherige Vertragsentwurf die sog. „Steuerflüchtlinge“ in gewisser Weise, in dem diese weiter anonym bleiben und die geplante Abgeltungssteuer direkt durch die Banken an den deutschen Fiskus abgeführt werden soll. Auch die geplanten Änderungen bzgl. des Ankaufs von „Steuer-CDs“ und die Nicht-Verfolgung von Bankmitarbeiten bei Beihilfe zur Steuerhinterziehung sind nach unserem Empfinden unmoralisch.
Allerdings möchte ich Sie darauf hinweisen, dass der vorliegende Vertragstext ein Entwurf von Arbeitsgruppen der Regierungen beider Länder ist, der jeweils noch durch die jeweiligen Parlamente ratifiziert werden muss. Es gehört zum Wesen solcher bilateralen Verhandlungen, dass die einzelne Partei nicht immer vollumfänglich ihre Ziele erreichen kann und sich auch in manchen Fragen kompromissbereit zeigen muss. Da der Schutz des Bankgeheimnisses und die Anonymität der Kunden – vor allem in Bezug auf die Vergangenheit und die dort gewährten Zusagen - in der Schweiz hohe Güter sind, mussten hier sicherlich ein paar Abstriche seitens der Bundesregierung gemacht werden. Im Gegenzug konnten Regelungen getroffen werden, die aus deutscher Sicht außerordentlich begrüßenswert sind und die Steuerhinterziehung in Zukunft massiv einschränken werden. Weiterhin ist nicht zu unterschätzen, dass für die Abgeltung der „Altfälle“ der deutsche Fiskus mindestens 1,9 Milliarden Euro erhält, welche von Schweizer Banken garantiert und sofort geleistet werden. Dieser Betrag wird - nach ersten Schätzungen – noch höher ausfallen, wenn alle Altguthaben durch die Schweizer Banken bearbeitet und versteuert wurden. Dies ist eine gute Nachricht für die Haushalte des Bundes und der Länder. Ohne solch ein Abkommen, wären wir nur sehr schwer bzw. gar nicht an die Altguthaben gekommen.
In der Hoffnung, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dorothee Bär