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Dorothee Bär
CSU
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Frage von Thomas M. •

Frage an Dorothee Bär von Thomas M. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Bär,

Die Bundesregierung hat vor Kurzem mit der Schweiz ein Abkommen unterzeichnet, in dem die steuerliche Behandlung von in der Schweiz deponierter Vermögenswerten Bundesdeutscher Bürger geregelt wird.

Gerade die Experten aus der Steuerfandung und der Strafverfolgung von organisiertem Verbrechen kommentieren hierzu, dass dadurch definitiv nicht nur Wirtschaftkriminellen sondern auch dem organisiertem Verbrechen quasi Beihilfe zur Steuerhinterziehung und des fortgesetzten wirtschaftskriminellen Verbrechens geleistet wird. Zudem wird für einen vergleichsweise lächerlich geringen Abschlag auf Steuernachzahlungen in zweistelliger Milliardenhöhe verzichtet und die Moral aller übrigen Steuerzahler unterminiert.

Als Volksvertreter in unserem (von Steuergeldern finanzierten) Bundestages sind Sie verpflichtet, Schaden von unserem Volk abzuwenden und die Gesetze der Bundesrepublik zu achten und deren Beachtung Geltung zu verschaffen. Bitte sagen Sie mir, was Sie ganz persönlich und ganz konkret und in welchem Zeitrahmen dazu unternehmen wollen, dass das Abkommen revidiert wird und Wirtschaftkriminelle dadurch nicht unterstützt beziehungsweise ihnen Beihilfe geleistet wird.
Meine Frage gilt nicht nur der strafrechtlichen Relevanz sondern zielt insbesondere auch auf Ihre persönliche ethische und moralische Verpflichtung und Verantwortung sich selbst und uns Mitbürgern gegenüber.

Ich bitte Sie herzlich, mir meine Frage baldmöglichst, d.h. innerhalb der nächsten einundzwanzig Tage, zu beantworten. (Bis dahin dürften die Ferien für Bundestagsabgeordnete wohl auch beendet sein)
Herzlichen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Mundt

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Mundt,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Das von Ihnen angesprochene Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland ist ein Erfolg, denn es regelt bislang offene Steuerfragen. Dabei werden einerseits der Schutz der Privatsphäre von Bankkunden respektiert und anderseits die Durchsetzung berechtigter Steueransprüche gewährleistet.

Das Abkommen sieht vor, dass Personen mit Wohnsitz in Deutschland ihre bestehenden Bankbeziehungen in der Schweiz nachbesteuern können, indem sie entweder eine einmalige Steuerzahlung leisten oder ihre Konten offenlegen. Die Höhe der Steuerbelastung liegt zwischen 19 und 34 Prozent des Vermögensbestandes und wird festgelegt aufgrund der Dauer der Kundenbeziehung sowie des Anfangs- und Endbetrages des Kapitalbestandes.

Besonders erfreulich ist, dass künftige Kapitalerträge und - gewinne deutscher Bankkunden in der Schweiz einer Abgeltungssteuer unterliegen, deren Erlös die Schweiz an die deutschen Behörden überweist. Der einheitliche Steuersatz wurde auf 26,375 Prozent festgelegt. Dies entspricht dem in Deutschland geltenden Abgeltungssteuersatz.

Um zu verhindern, dass neues unversteuertes Geld in der Schweiz angelegt wird, wurde vereinbart, dass die deutschen Behörden im Sinne eines Sicherungsmechanismus Auskunftsgesuche stellen können, die den Namen des Kunden, jedoch nicht zwingend den Namen der Bank enthalten müssen. Ebenfalls wurde die Problematik des Kaufs steuererheblicher Daten gelöst. Zum Paket gehört auch die Lösung der Problematik möglicher Strafverfolgung von Bankmitarbeitern.

Nachdem die Regierungen innerhalb der nächsten Wochen das Abkommen unterzeichnet haben, werden die Parlamente beider Länder darüber beraten. Ich bin der Überzeugung, dass die unionsgeführte Koalition mit diesem Abkommen einen Meilenstein im Kampf gegen die Steuerhinterziehung erreicht hat. Das Steuerabkommen mit der Schweiz wird dem deutschen Fiskus künftig ermöglichen, auf deutsches Kapitalvermögen in der Schweiz lückenlos zuzugreifen. Die Zeiten für Schwarzgeldkonten in der Schweiz sind damit endgültig vorbei. Das Abkommen führt zu mehr Steuergerechtigkeit und stärkt die Einnahmebasis von Bund, Ländern und Kommunen. Auch zeigt das Abkommen einmal mehr, dass die Koalition Steuerhinterziehern konsequent das Wasser abgräbt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Dorothee Bär

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