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Dorothee Bär
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Frage von Jürgen F. •

Frage an Dorothee Bär von Jürgen F. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Bär,

zusammen mit Frau Voßhoff haben Sie ein Schreiben für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Thema "elterliche Alleinsorge für nichteheliche Kinder" herausgegeben, in dem Sie die grundsätzlich formlose Übertragung der Sorge auf beide Eltern quasi als "Automatismus" ablehnen.

Denken Sie nicht, dass Sie hier die Ausnahme (Ungeeignetheit mindestens eines Elternteiles) zur Regel (keine automatische Sorge für beide) und die Regel (beide Eltern sind geeignet) zur Ausnahme (beide bekommen Sorgepflicht und -recht) machen? Weswegen und mit welchem Recht soll eine Mutter zunächst die alleinige Sorge bekommen? Der mütterlich-kindliche Ausnahmezustand Schwangerschaft im MUTTERleib dauert schließlich über die Geburt hinaus nicht an, Männer und Frauen sind gleichberechtigt, und das Grundrecht auf Familienleben mit allen Rechtsen und Pflichten wurde vom BVerfG im Juli 2010 explizit von dem im gleichen Verfassungsartikel (Art. 6 GG) genannten Grundrecht der Ehe getrennt und unabhängig gemacht, sämtliche zuwiderlaufenden Gesetze als verfassungswidrig erkannt.

Wie erklären Sie Geschädigten der bisherigen Regelung, in der Mütter zur Trennungsrache das Machtmonopol über gemeinsame Kinder gegen den Expartner ausspielen konnten, die Absicht, die Änderung wieder nicht konsequent zuende führen zu wollen? Was hat das (schlechte) Verhältnis der Eltern (Ex-/Paarebene) zueinander mit dem Verhältnis zum Kind (Kind-Eltern-Ebene) zu tun? Was bezwecken Sie zu veranlassen, dass Elternteile, die das erstgenannte Verhältnis absichtlich schlecht halten, um die Sorge für das Kind nicht teilen zu "müssen", angemessen sanktioniert (und die Kinder da herausgehalten) werden? Wie wollen Sie jungen Männern auf der Grundlage das Vatersein schmackhaft machen, um die demographisch katastrophale Entwicklung zu korrigieren?

Kennen Sie die Beschwerden über Jugendämter, die Müttern aktiv von geteilter Sorge und "Machtverlust" abraten, und was soll man Ihres Erachtens hiergegen unternehmen?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Feldmann,

ich habe schon mehrfach auf "abgeordnetenwatch" zur Position der Union zur Neuregelung des gemeinsamen Sorgerechts bei nicht miteinander verheirateten Eltern Stellung bezogen. Ich darf Sie bitten, meine vorangegangenen Antworten nachzulesen.

Mit freundlichen Grüßen

Dorothee Bär

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