Portrait von Dorothee Bär
Dorothee Bär
CSU
3 %
/ 32 Fragen beantwortet
Frage von Anna N. •

Frage an Dorothee Bär von Anna N. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrt Frau Bär

So eben hab ich diesen Brief gelesen und bin sehr erschrocken. Ich bin ebenfalls davon betroffen, mein Wunsch eine Hausgeburt zu machen ist nicht möglich, keine Hebamme kann es sich leisten.
Wie ist es zu erklähren, dass dieser alte Beruf aussterben wird, den gebährenden Frauen nicht mehr die Wahl der Geburt, die nötige Begleitung in Vorbereitung und Geburt gewährt wird?!

Sehr geehrter Herr Minister Rösler,

Ergebnis der Vergütungsverhandlungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vom 5. Oktober.
Während der GKV die Hebammen drei Monate vorher unter mit „neutralen Schlichter mit Minimal-Erhöhungen brüskierte, die es keiner Hebamme erlauben, ihren Lebensunterhalt mit ihrer Arbeit zu verdienen, gibt der gleiche GKV nun eine Milliarde Euro den niedergelassenen Kassenärzte. Zum Vergleich: für Hebammenhilfe gibt der GKV jährlich insgesamt 360 Millionen Euro aus. So bekommt jeder der 150.000 Kassenärzte fast 6.700 Euro mehr im Jahr, eine selbständige Hebamme durchschnittlich die ersten 12 begleiteten Geburten im Jahr umsonst arbeiten, um allein die Haftpflichtprämien bezahlen zu können. Dies alles, nachdem die Ärztehonorare bereits im vergangenen Jahr um 6,1 % gestiegen waren.
Ein KBV-Funktionär sagt, noch höhere Vergütungen wären durchaus möglich gewesen, weil diese bereits im Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung für 2011 eingepreist seien. Den etwa19.000 Hebammen hält man hingegen vor, man könne die Beitragsstabilität nicht aus den Augen verlieren.
Die Ergebnisse der Vergütungsverhandlungen von Ärzten und Hebammen zeigen, welch geringen Stellenwert in Deutschland neues Leben und das wichtigste menschl. Ereignis, die Geburt, haben.
Tausende von Hebammen haben in den vergangenen Jahren mangels wirtschaftlicher
Perspektive ihren Beruf aufgeben müssen. Die garantierte freie Wahl des Geburtsortes
(Klinik, Hausgeburt, Geburtshaus) ist schon heute verkommen.

Portrait von Dorothee Bär
Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Nunnink,

die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe sowie eine angemessene Vergütung für diese - in der Unterstützung von Müttern - so wichtige Tätigkeit, sind der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein wichtiges Anliegen. Wir erkennen an, dass die Arbeit der Hebammen und Entbindungspfleger anspruchsvoll ist und deren Leistungen für eine den medizinischen Erfordernissen und den Wünschen von Schwangeren und jungen Müttern mit ihren Kindern entsprechenden Versorgung vor und nach der Geburt von besonderer Bedeutung sind. Dabei ist uns wichtig, dass es in der Entscheidung der werdenden Mutter - in Rückkopplung mit der Hebamme bzw. dem Arzt - liegt, ob sie daheim, in einem Geburtshaus, ambulant im Krankenhaus oder stationär entbinden will.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt daher die Einigung zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Hebammen zur Frage der Vergütung von Hebammenleistungen. Hebammen erhalten nun eine Erhöhung von acht Euro für jede klinische Geburt. Die Vergütung außerklinischer
Geburten, wie zum Beispiel Hausgeburten, sind seit dem 1. Juli 2010 um 100 Euro pro Geburt gestiegen. Die Einigung konnte ohne Schiedsspruch durch die eingeschaltete Schiedsstelle und somit gütlich getroffen werden.

Die Vergütungsvereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen und den Berufsverbänden der Hebammen wurden seitens der Hebammen Ende 2009 gekündigt. Grund hierfür waren - nach Angaben der Hebammenverbände - die stark gestiegenen Prämien für die Berufshaftpflichtversicherung. In Folge forderten die Hebammen von den gesetzlichen Krankenkassen höhere Vergütungen, um die gestiegenen Haftpflichtversicherungskosten zu decken. Im Zuge einer ausbleibenden Einigung der Vertragsparteien wurde ein Schiedsgericht zur Festsetzung der Vergütung der Hebammenleistungen eingeschaltet. Die o. g. Einigung wurde in der Sitzung vom 5. Juli 2010 ausgehandelt.

Mit der Neuregelung des § 134a SGB V (Versorgung mit Hebammenhilfe) hat das Bundesministerium für Gesundheit im Jahr 2007 bewusst darauf verzichtet, die Vergütung der Hebammenleistungen staatlich festzusetzen, sondern diese in die Hände der Hebammenverbände und des GKV-Spitzenverbandes gelegt. Vor allem die Vergütungsinteressen der freiberuflichen Hebammen sollten durch diese Regelung angemessen berücksichtigt werden. Der Grundsatz der Beitragssatzstabilität steht und stand einer notwendigen Erhöhung nicht entgegen. So ist eine Erhöhung der Vergütungssätze, die über die durch-schnittliche Veränderungsrate hinausgeht, nicht von vornherein ausge-schlossen. Eine Ausnahme ist vielmehr möglich, wenn andernfalls die notwendige medizinische Versorgung auch nach Ausschöpfen von Wirtschaftlichkeitsreserven nicht zu gewährleisten ist.

Bei sinkender Anzahl von Geburten ist ein Anstieg der Zahl der berufs-ausübenden Hebammen zu verzeichnen. Derzeit gibt es nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes 16.293 Hebammen. Noch im Vorjahr waren es 15.274 Hebammen. Davon sind ambulant geburtshilflich derzeit
4516 Hebammen tätig. Im Vorjahr waren es 4432 in der ambulanten Geburtshilfe tätigen Hebammen. Ebenso ist die Zahl der Geburtshäuser von 120 Einrichtungen in 2009 auf 141 Einrichtungen im Jahre 2010 um 17,5 Prozent gestiegen.

Die Ausgaben der GKV im Leistungsbereich der Hebammenhilfe weisen überdurchschnittliche Steigerungsraten auf. So stiegen - trotz sinkender Geburtenraten - die Ausgaben im Jahr 2007 um 6,7% und im Jahr 2008 um weitere 10,2%. Damit hat sich das Ausgabenvolumen für die Hebammenhilfe von rd. 311 Mio. Euro im Jahr 2006 auf rd. 366 Mio. Euro im Jahr 2008 erhöht. Im Zeitraum 1998 bis 2008 haben sich die Ausgaben der GKV für Hebammen von rd. 191 Mio. Euro auf rd. 366 Mio. Euro nahezu verdoppelt.

Mit freundlichen Grüßen

Dorothee Bär

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Dorothee Bär
Dorothee Bär
CSU