Frage an Dorothee Bär von Christian S. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Bär,
ich beabsichtige Elterngeld zu beantragen und zwar die sogenannten zwei Partnermonate.Da ich als Selbsständiger arbeite bin ich mit einem Problem beim Elterngeld konfrontiert,dass meiner Meinung nach dem Sinn des Elterngeldes absolut entgegen steht.
Folgendes Problem:Es ist durch das Gesetz erlaubt bis zu 30 Stunden in der Woche zu arbeiten-erzielt man dadurch Einkünfte werden diese von den errechneten Elterngeld abgezogen.Der Sinn des Gesetzes war doch das man sich um seine Kinder/sein Kind in der Elternzeit kümmert und wenn möglich in dieser Zeit gar nicht oder weniger arbeitet.Absurd ist es leider deshalb das der Geldeingang in der Zeit des Elterngeldbezuges dazu führt das dieses Geld mit dem Elterngeld verrechnet wird und letzlich nur der Geldeingang entscheidend ist und nicht wann man gearbeitet hat.Arbeitet man auf Rechnung und Selbsständig ,so wie ich,erhält man sein Honorar in der Regel frühestens 4 Wochen später.Was für meinen Fall bedeutet das ich für Einnahmen,die aus einer Zeit resultieren zu der ich ich nicht in Elternzeit war,während der Elternzeit "bestraft" werde,obwohl ich mich während meiner Elternzeit ausschließlich um mein Kind kümmere und deshalb nicht oder nur sehr wenig arbeite.Das kann doch nicht im Sinne des Gesetzes sein!Konkret hieße das für mich und andere Selbständige das man am besten vor seiner Elternzeit nicht arbeitet und während der Elternzeit extra viel,da das Honorar aus dieser Zeit ja eh erst später auf dem Konto eingeht.
Was ist Ihr Vorschlag das zu ändern?
Mit freundlichen Grüßen Christian Schmid
Sehr geehrter Herr Schmid,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das Elterngeld, das wir im Jahr 2007 als neue familienpolitische Leistung eingeführt haben, hat sich sehr bewährt. Es erleichtert Eltern, Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen, indem es in den ersten zwölf, bzw. 14 Monaten nach der Geburt des Kindes Einkommensausfälle infolge der Übernahme von Betreuungsverantwortung ausgleicht. Insbesondere durch die Regelung zu den Partnermonaten hat sich die Beteiligung der Väter an der Kinderbetreuung positiv entwickelt.
Doch auch ein Erfolgsmodell ist durchaus noch verbesserungsfähig: Auch wir haben bei der ersten Evaluation des neuen Gesetzes festgestellt, dass die Berücksichtigung der Lebenssituation Selbständiger noch verfeinert werden kann – vor allem die Berechnung der Höhe des Elterngeldes während der Bezugszeit. Daher wollen Union und FDP bei der nun anstehenden Weiterentwicklung des Elterngeldes auch diesen Aspekt neu regeln: Es ist beabsichtigt, für Selbständige eine monatsweise Ermittlung des Einkommens im Bezugszeitraum einzuführen. D.h. dass Einkünfte nicht mehr auf den gesamten Bezugszeitraum verteilt – und auf das Elterngeld angerechnet werden, sondern künftig nur in dem Monat Berücksichtigung finden, in dem sie auf das Konto eingehen.
Leider wird diese Neuregelung – die genau Ihrer Kritik entgegenkommt - erst zum 1.1.2011 in Kraft treten, so dass Sie davon nicht profitieren werden. Da Sie als Selbständiger aber auch bereits jetzt von den erzielten Gewinnen Ihre Betriebskosten abziehen können, hoffe ich, dass Sie dennoch einen angemessenen Einkommensausgleich erhalten werden.
Ich bedaure, Ihnen für Ihre persönliche Situation keine positivere Nachricht geben zu können, hoffe aber, dass Sie bei Ihrer Entscheidung bleiben, Erziehungsverantwortung für Ihr Kind übernehmen zu wollen und dafür zwei Monate aus Ihrem Beruf auszusteigen. Die positiven Erfahrungen, die Sie in dieser Zeit machen werden, werden sicherlich einige andere Widrigkeiten ausgleichen.
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Bär