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Dorothee Bär
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Frage von Oliver R. •

Frage an Dorothee Bär von Oliver R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Bär,

ich las eben auf Heise online einen Artikel ( http://www.heise.de/newsticker/meldung/Opposition-draengt-auf-Aufhebung-des-Websperren-Gesetzes-940948.html ), in dem Sie erwähnt wurden. Thema dabei war die Debatte um das z.Z. ausgesetzte Zugangserschwerungsgesetz.

Im Allgemeinen scheinen die meisten Personen nicht mehr zufrieden mit dem Gesetz zu sein und auch Sie äußerten sich dazu mit "Jeder der damals Beteiligten wusste, dass Sperren nicht der Weisheit letzter Schluss ist"; es scheint also Konsens zu sein, dass das Gesetz so wie es jetzt existiert langfristig keinen Bestand haben wird.

Sehr verwirrt war ich jedoch von Ihren weiteren Ausführungen:
"Aber wir wollten einen ersten Schritt in richtige Richtung gehen." Auf diesen müsse nun "draufgesattelt werden". Auf keinen Fall dürfe man hinter das Beschlossene zurückgehen.

Jetzt wirft sich mir folgende Implikation auf: Wenn das Gesetz nicht so bleiben soll wie es ist, und es aber auch nicht zurückgenommen oder merklich abgeschwächt werden soll, dann kann das doch nur bedeuten, dass sie darauf "aufsatteln", also die scharf kritisierten Inhalte (Einführung einer zentralen Zensurinfrastruktur ohne sinnvollen Zweckbezug (Unwirksamkeit für genannte Zielgruppe, Begehrlichkeiten für Rechteinhaber, ...)) sogar noch weiter ausbauen wollen.
Ist dies so korrekt?

Ich möchte keinesweges Kindesmisshandlung abwerten, aber die "auch ein Misshandeltes Kind ist genug, um ein Gesetz zum Schutze dessen durchzubringen"-Argumentation dürfte zur Rechtfertigung ausnahmslos aller tiefgreifender Grundrechtseingriffe herhalten können, da man niemals alle unrechten Taten verhindern können wird. Wo wird hier also die Grenze sein?

Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Reißig

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Reißig,

herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung zu meiner Rede im Deutschen Bundestag. Gerne nehme ich zu Ihren Äußerungen Stellung.

Wir brauchen ein Gesamtmaßnahmenpaket. Zu einem solchen Maßnahmenpaket gehören eine effektive Strafverfolgung von Tätern in diesem Bereich im In- und Ausland, durch bi- und multilaterale Abkommen sowie eine bessere Prävention: Eltern, Erzieher und Lehrer müssen Kinder stark machen, damit sie in Notsituationen besser geschützt sind.

Ich hoffe sehr, dass ich Ihnen mit meinen Erläuterungen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen nach Jena,

Dorothee Bär

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