Frage an Dorothee Bär von Albert H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Ich habe gerade ein Pdf der Ju gelesen in dem sie auch einen Beitrag haben.
Ich zitiere einen Satz aus diesem Beitrag :
" So können bspw. durch das im Kampf gegen Kinderpornographie bereits erfolgreich angewendete sog. „Access-Blocking“ auch Erfolge im Kampf gegen Islamisten erzielt werden."
So jetzt zu meiner Frage:
Meinen sie mit erfolgreicher Anwendung " in Deutschland" oder andere Länder.
Weil ich dachte in Deutschland wird das Zuganganserschwerungsgesetzt momentan nicht umgesetzt.
Und würden sie mir bitte ihre Definition von Islamisten erklären ?
vielen Dank im Voraus
Sehr geehrter Herr Hagenlocher,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10.11.2009 und Ihre Rückmeldung zu meinem Aufsatz. Gerne nehme ich zu Ihren Fragen Stellung.
1. Access-Blocking wird im Ausland bereits erfolgreich angewendet. Das Zugangserschwerungsgesetz wird derzeit in Deutschland nicht angewendet. Wie bereits bei meiner anderen Antwort zu diesem Thema angemerkt, wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Polizeibehörden versuchen werden, das Löschen von Seiten mit kinderpornographischem Inhalt zu erreichen. Sollte dies aber im ersten Jahr keine klaren Erfolge bringen, bin ich dafür, im Kampf gegen Kinderpornographie Internetsperren anzuwenden. Für andere Bereiche ist keine Anwendung von Internetsperren vorgesehen.
2. Der Begriff „Islamist“ bezeichnet in meinem Aufsatz einen Anhänger des islamischen Fundamentalismus.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Dorothee Bär