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Dorothee Bär
CSU
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Frage von Ralf S. •

Frage an Dorothee Bär von Ralf S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehte Frau Bär,

rund 100000 Menschen (Angabe von Diakonie + Caritas auf www.aktion-bleiberecht.de) leben in der BRD mit einer Duldung. Ca. 60000 (gleiche Quelle) von ihnen seit über 6 Jahren, trotz Bleiberechtsregelung. Die Festsetzung eines weit zurückliegenden Einreisestichtages hat viele von vornherein ausgeschlossen. Die massiv kritisierte Praxis der Kettenduldungen wurde nicht beendet.

Auch eine große Zahl der derzeit Bleibeberechtigten lebt nach wie vor mit einem ungesicherten Aufenthaltsstatus. Angesichts der Wirtschaftskrise kann von vielen der geforderte Nachweis eines Arbeitsplatzes nicht erbracht werden. Diesen Menschen droht Ende 2009 der Rückfall in die Duldung und schlimmsten Falles sogar die Abschiebung.

Geduldete dürfen sich in der BRD nicht frei bewegen. Jahrelang wurden sie durch Arbeits- und Ausbildungsverbote in soziale Abhängigkeit gezwungen. Viele Betroffene fristen ein Dasein ohne Perspektive in Lagern und müssen sich von Essenspaketen ernähren. Von ausreichender medizinischer Versorgung sind sie ausgeschlossen. Das Asylbewerberleistungsgesetz behandelt Flüchtlinge wie Menschen zweiter Klasse. Ein eigenständiges Leben in Würe wird verhindert.

Wie sehen Sie den Zwang, in Lagern zu leben? Ist es nicht an der Zeit, das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen und auch die Praxis der Kettenduldungen endlich zu beenden?

Vielen Dank für eine Rückmeldung!

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Sauer,

herzlichen Dank für Ihre Frage an mich, in der Sie auf die Situation von Asylbewerbern in Deutschland eingehen und unter anderem die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes fordern.

Erlauben Sie mir, in meiner Antwort etwas ausführlicher zu werden und etwas weiter auszuholen: Wie Ihnen sicher bekannt ist, haben sich Union, SPD und FDP im Asylkompromiss von 1992 darauf geeinigt, ein Gesetz zur Regelung des Mindestunterhalts von Asylbewerbern zu schaffen, das außerhalb des früheren Bundessozialhilfegesetzes deutlich abgesenkte Leistungen und den Vorrang von Sachleistungen vorsieht. Hintergrund war die seit Anfang der 90er Jahre stetig steigende Zahl von Asylbewerbern. Auf dieser Grundlage entstand 1993 das von Ihnen angesprochene Asylbewerberleistungsgesetz. Kerngedanke des Gesetzes ist es, die Leistungen für Asylbewerber gegenüber der Sozialhilfe zu vereinfachen. Auch wenn das Asylbewerberleistungsgesetz seitdem mehrfach geändert worden ist, gilt diese Grundkonzeption bis heute. Asylbewerber haben noch kein verfestigtes Aufenthaltsrecht in Deutschland. In aller Regel wird bei ihnen nur von einem kurzen, vorübergehenden Aufenthalt ausgegangen. Außer Frage steht, dass in der Zeit zwischen Antragsstellung und Entscheidung eine ausreichende Versorgung, auch in medizinischer Hinsicht, gewährleistet sein muss, was das Asylbewerberleistungsgesetz garantiert. Ich halte es für richtig, dass darüberhinausgehende Leistungen zur sozialen Integration nicht vorgesehen sind, da es sich, wie gesagt, um Personen handelt, bei denen es noch nicht geklärt ist, ob sie in Deutschland bleiben können oder nicht. Nun stellen Sie in Ihrem Brief an mich zudem die konkrete Forderung nach einer Verlängerung der Altfallregelung. Wir wissen aber im Augenblick überhaupt nicht, wie viele Personen von den Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise so sehr betroffen sind, dass für sie eine Verlängerung der Altfallregelung überhaupt nötig wäre. Entsprechende Zahlen sollen von den Ländern geliefert werden, liegen aber noch nicht vor. Wer nach dem Inkrafttreten der Altfallregelung am 28.8.2007 beschäftigt war und jetzt wegen der Krise arbeitslos werden würde, der hat zudem nichts zu befürchten, weil er überwiegend in einem Beschäftigungsverhältnis tätig war und deswegen seine Perspektive auch sehr gut ist. Wir haben als Union immer gesagt: Wir wollen nicht eine Altfallregelung, bei der diejenigen, die ihrer Pflicht zur Ausreise nicht nachgekommen sind, am Ende noch prämiert werden. Wir haben immer gesagt: Die Altfallregelung ist dann gerechtfertigt, wenn sich die Betroffenen aus nicht von ihnen verschuldeten Gründen sehr lange in Deutschland aufgehalten haben, wenn sie diese Zeit genutzt haben, sich zu integrieren und wenn es auch ein wirtschaftliches Interesse an ihrem Aufenthalt in Deutschland gibt. Zudem möchte ich betonen, dass die sich Union nie dahingehend geäußert hat, die Kettenduldungen generell abschaffen zu wollen. Es gibt eine Vielzahl von Asylbewerbern, die über ihre Identität getäuscht und die ihren Reiseweg verschleiert haben, und deren Rückführung auf Grund dieser Gesetzesverstöße bisher gescheitert ist. Hier wollen wir auf keinen Fall ein Bleiberecht einräumen.

Mit freundlichen Grüßen

Dorothee Bär

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