Frage an Dorothee Bär von Werner S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Bär,
leider geht Ihre Antwort etwas an meiner Frage vorbei. Daher möchte ich diese noch etwas genauer formulieren.
1.Wie stehen Sie und Ihre Partei zu den Verhandlungen der EU mit den USA über die Herausgabe meiner Bankdaten an alle möglichen amerikanischen Behörten?
2.Erst gestern musste ich lesen, das die Familienministerin von der Leyen die Internetzensur, noch weiter auszuweiten. Da frage ich mich schon, was soll das eigentlich? Diese Sperren sind von jedermann leicht zu umgehen. Wenn man da noch hört, das dafür ein 3 stelliger Millionenbetrag von allen Kunden der Provider erhoben wird dann kann man schon einen dicken Hals bekommen. Warum werden die Besitzer von Seiten mit illegalem Inhalt nicht strafrechtlich verfolgt und diese Seiten von den jeweiligen Providern gelöscht???
3. Durch die Vorratsdatenspeicherung wird ein ganzes Volk, nämlich wir alle unter den Generalverdacht gestellt. Sind wir alle potenzielle Terroristen?
4.Verbraucherschutz: Sind Sie in letzter Zeit einmal im Supermarkt einkaufen gewesen? Seit die EU die Verpackungen freigegeben hat ist ein Großteil aller Produkte durch weniger Inhalt bei gleichem Preis teurer geworden. Wie kann man solche Gesetze beschließen???
In diesem Sinne, mit freundlichen Grüßen aus Untermerzbach
W. Schorn
Sehr geehrter Herr Schorn,
herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung auf meine Antwort. Gerne gehe ich im Folgenden auf Ihre einzelnen Fragen detailliert ein.
Frage 1:
Angesichts der Gefahren des internationalen Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität kann der Staat Sicherheit in einer global verbundenen Welt nur dann gewährleisten, wenn die zuständigen Behörden über Ländergrenzen hinweg eng miteinander vernetzt sind und ihre Informationen austauschen. Deswegen spielen auf nationaler wie auf europäischer Ebene und im transatlantischen Rahmen Regelungen zum automatisierten Informationsaustausch und zum gegenseitigen Zugriff auf Datenbanken eine wichtige Rolle. Für die Bekämpfung des Terrorismus und die Aufdeckung von Anschlagsplänen ist der vertrauliche Informationsaustausch zwischen den Nachrichtendiensten unerlässlich. Nur mit ausreichenden Informationen haben wir die Chance, Bedrohungen abzuwehren, bevor Schaden entstanden ist. Ohne die Hinweise US-amerikanischer Geheimdienste hätten wir zum Beispiel die Anschlagsvorbereitungen der Sauerländer Terror-Zelle womöglich nicht rechtzeitig entdeckt. Das heißt nicht, dass die Bundesregierung ihren Bürgern misstraut. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Schutzmaßnahme.
Frage 2:
Das so genannte Access-Blocking entspricht nicht einer Zensur. Access-Blocking ist in anderen europäischen Ländern sehr erfolgreich und kann auch in Deutschland ebenso erfolgreich eingesetzt werden. Es ist vielleicht noch nicht der Weisheit letzter Schluss, aber sicherlich ein erster wichtiger Schritt. Ich weiß auch, dass auch außerhalb des Internets viele Aktivitäten stattfinden, die damit nicht erreicht werden. Access-Blocking ist kein Allheilmittel, aber ein wichtiger Bestandteil in der Bekämpfung von Kriminalität im Internet. Dazu gehört selbstverständlich auch die aktive Mitarbeit durch die Provider sowie die strafrechtliche Verfolgung der Täter. Da Sie sich offensichtlich mit den Neuen Medien sehr stark auseinandersetzen – wie ich auch – dürfte Ihnen nicht entgangen sein, dass Sie in mir jemanden haben, der sich sehr differenziert mit allen Vor- und Nachteilen dieses Mediums auseinandersetzt.
Frage 3:
Die vorgesehenen Neuregelungen im Entwurf des Telemediengesetzes sollen die bestehende Rechtsunklarheit beseitigen, die sich gegenwärtig aus der Abgrenzung der Regelungen des Telemediengesetzes sowie des Telekommunikationsgesetzes ergibt.
Zukünftig sollen Diensteanbieter Nutzungsdaten (so genannte Protokolldaten oder Logfiles) erheben und verwenden können, soweit dies zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen ihrer technischen Einrichtungen erforderlich ist. Diese resultieren insbesondere aus Hacker-Angriffen auf die Einrichtungen des Diensteanbieters. Nach § 100 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz war dies zwar schon bisher möglich, jedoch nur dann, wenn es sich bei der für das Internetangebot verwendeten Technik zugleich um Dienstleistungen im Sinne des Telekommunikationsgesetzes handelte. Deshalb soll nun im Telemediengesetz eine inhaltsgleiche Regelung aufgenommen werden.
Nach beiden Bestimmungen dürfen aber ausschließlich Daten erhoben und verwendet werden, die ein Anbieter tatsächlich benötigt, um Hackerangriffe auf seine Internetseite zu erkennen und abzuwehren. Eine unbegrenzte oder - wie von Ihnen dargestellt - gar verdachtslose Speicherung sowie eine Speicherung zu anderen Zwecken, etwa zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen oder zur Erstellung irgendwelcher „Surfprofile“, ist auf der Basis der vorgesehenen Regelung nicht zulässig und wäre illegal. Auch werden im Telemediengesetz keine neuen Befugnisse für die Polizei-, Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden geschaffen. Wer Anderes behauptet - wie dies zuletzt insbesondere in einigen Darstellungen im Internet erfolgt ist - betreibt eine unverantwortliche Panikmache, die mit der Realität nichts zu tun hat.
Frage 4:
Ich begrüße die Abschaffung fester Verpackungsgrößen. Die Mitgliedsstaaten folgen damit dem Votum des Europäischen Parlaments vom 10. Mai und bekennen sich zum Abbau von Hindernissen für den freien Warenverkehr im Binnenmarkt. Das ist ein positives Signal, das die Grundprinzipien des Binnenmarktes stärkt - auch im Hinblick auf die Überprüfung der Binnenmarktstrategie, die die Europäische Kommission zur Zeit durchführt.
Mit freundlichen Grüßen,
Dorothee Bär