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Dorothee Bär
CSU
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Frage von Frank T. •

Frage an Dorothee Bär von Frank T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Bär,

in der heutigen Presseerklärung der CDU/CSU ( http://www.cducsu.de/Titel__pressemitteilung_klare_kante_gegen_kinderpornographie/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__13368/Inhalte.aspx ) freuen Sie sich darüber, daß der Initiativantrag der SPD-Linken auf dem Parteitag gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet gescheitert ist, und sehen große Gefahren von Kindern, Künstlern und Kreativen abgewendet.

Das verwundert einigermaßen, da nach Lesart Frau von der Leyens die Internet-Sperren, um die es hier geht, notwendig sind, um den schnell wechselnden Servern der Kinderpornoindustrie etwas entgegensetzen zu können. Ich gehe nicht davon aus, daß Künstler und Kreative jetzt auch vergewaltigt von der Decke hängen, daher meine erste Frage:

In welchen Bereichen sieht die CDU/CSU ein sinnvolles Anwendungsgebiet der geplanten Internetsperren?

Oder anders formuliert: Wie hilft der Gestzentwurf den Künstlern und Kreativen, wenn die Sperren, wie Sie weiter unten in der Erklärung bekräftigen, auf kinderpornographische Seiten beschränkt bleiben soll?

Die oft zitierte Idee, das Internet wäre ein rechtsfreier Raum, ist natürlich blanker Unsinn, im Internet gelten die selben Gesetze wie überall. Unter anderem wird die Privatsphäre - ebenso wie beim Briefgeheimnis oder (noch) beim Berufsgeheimnis - durch das Gesetz geschützt. Aber auch die Politik darf kein rechtsfreier Raum sein, daher meine zweite Frage:

Welche Vertreter aus dem Umfeld der Urheberrechte-Verwerter (nicht Inhaber) hatten - etwa in beratender Funktion oder im Rahmen ihrer Lobbyarbeit - Einfluß auf die Ausgestaltung des Gesetzentwurfs, und wie wirkte sich dieser aus?

Mit freundlichem Gruß,
Frank Theiß

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Theiß,

für Ihre Zuschrift zu unserer Pressemitteilung "Klare Kante gegen Kinderpornographie" danke ich Ihnen.

Artikel 1 des Grundgesetzes, „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, ist die Leitlinie für die Union und ihr politisches Handeln. Dieser auch von den Vereinten Nationen verfolgte Grundgedanke gilt für uns uneingeschränkt und für jedes Medium, auch für das Internet.

Daher haben wir uns für die nun beschlossene Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten eingesetzt. Wir halten dieses Anliegen für richtig und wichtig. Dass es nicht das allein seligmachende Instrument ist und dass dadurch das Problem der Kinderpornographie nicht vollständig aus der Welt geschafft ist, ist uns bewusst. Aber Sperrlisten leisten einen wichtigen Beitrag zur Prävention. Schon die intensive Debatte über das abscheuliche Verbrechen der Kinderpornographie, die in den letzten Wochen und Monaten in der Gesellschaft stattgefunden hat, ist ein Erfolg für diese Gesetzesinitiative. Dass die Verfechter dieses allseits anerkannten Ziels aufgrund der gewählten Mittel zu dessen Erreichung nun im Internet die Zielscheibe infamer und ehrverletzender Angriffe und Kommentare geworden sind, stimmt uns traurig und nachdenklich.

Wir beobachten in zunehmendem Maße, dass eine nennenswerte Zahl von Internetnutzern der Meinung zu sein scheint, im Internet würden die Gesetze der realen Welt nicht gelten, die schrankenlose Freiheit des weltweiten Netzes sei ein höheres Gut als das geltende Recht. Diese bestenfalls romantische, in jedem Fall aber naive Weltsicht ist dazu geeignet, den Aktivitäten von Cyberkriminellen und Gesetzesbrechern auf den verschiedensten Feldern – sicherlich ungewollt – Vorschub zu leisten. Diese Sorge treibt uns zunehmend um.

Ausdruck dieser Sorge war auch der Bezug in der Pressemitteilung auf die im Internet stattfindenden Urheberrechtsverletzungen, unter denen zuallererst Künstler und Kreative zu leiden haben. Das Thema der Urheberrechtsverletzungen in einem Satz mit dem Verbrechen der Kinderpornographie zu nennen, war unglücklich und möglicherweise missverständlich. Das bedauern wir. Urheberrechtsverletzungen sind nicht im Strafgesetzbuch geregelt, sondern im Urheberrechtsgesetz (§§106 ff.). Sie stellen gleichwohl einen Straftatbestand dar; der Schutz der Urheberrechte und die Ahndung von Verstößen gegen das Urheberrecht gerade auch im Internet sind ein zentraler Bestandteil unserer Kultur- und Medienpolitik. Die im Internet teilweise entstandene Selbstbedienungsmentalität können wir nicht hinnehmen.

Als Medienpolitiker ist uns die weltweite Presse-, Medien- und Meinungsfreiheit ein elementares Anliegen, das wir stets verteidigen werden. Daher machen wir ganz klar: Zugangssperren im Internet müssen und werden einzig und allein auf kinderpornographische Seiten beschränkt bleiben. Auch für Killerspiele kommen sie für uns nicht in Betracht, sofern die geltenden Regeln des Jugendschutzes beachtet werden.

Wir fühlen uns in unseren Positionen auch durch den Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) Rohleder bestätigt: Dieser sieht die Informationsfreiheit durch das neue Gesetz nicht gefährdet, die Begriffe Freiheit des Internets und Zensur seien in der Debatte „überstrapaziert“ worden (Leipziger Volkszeitung vom 19.6.09).

In der Hoffnung, Ihnen unsere Position verdeutlicht zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Ihre Dorothee Bär

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