Frage an Dorothee Bär von Norbert R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Bär,
warum werden Familien bei jedem neuen Gesetz benachteiligt? Ich kenne kein Gesetz, bei dem das Existenzminium eines Kindes berücksichtigt wird. Immer werden die Kinderlosen bevorzugt, weil sie keine Ausgaben für Kinder haben, so z. B. bei der Krankenver-
sicherung (Selbstbehalte der Eltern), Arbeitslosenversicherung (7 %), Hinterbliebenenversorgungen, Bafög und vieles andere mehr. Denn für das Geld, das wir für unsere Kinder ausgeben (oder müssen, z. B. nach Scheidung), können wir uns selbst nichts kaufen. So bleibt uns Eltern bei gleichem Bruttoeinkommen immer weniger als den Kinderlosen (-Doppelverdienern) und das verstärkt sich bei jedem neuen Gesetz, denn die Ausgaben für Kinder werden fast nie berücksichtigt. Natürlich werden Sie sagen, daß der Wert eines Kindes nicht in Geld aufzuwiegen ist und andere Vorteile vorhanden sind, Sonst gäbe es ja überhaupt keine Kinder, aber Ihre Geburten- und Abtreibungszahlen sprechen für sich.
Die demografische Entwicklung ist kein Naturgesetz, sondern auch das Ergebnis Ihrer Politik. Man braucht sich nur Ihr Scheidungsrecht anzusehen. Daß sich nur noch die ganz Armen und die ganz Reichen Kinder in Deutschland leisten können und wollen, ist kein Wunder.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Roth
Sehr geehrter Herr Roth,
herzlichen Dank für Ihre Frage an mich. Allerdings muss ich Ihnen vehement widersprechen: Die von der Union geführte Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode Einiges geleistet, um Familien zu unterstützen. Mit einer nachhaltigen Familienpolitik, die entlang der unterschiedlichen Bedürfnisse von Familien ausgerichtet ist, sorgt die Bundesregierung für ein stabiles, verlässliches Gerüst, das das Familienleben in unserer Gesellschaft sichert. Ein wichtiges Ziel unserer Politik war und ist die Stärkung der wirtschaftlichen Stabilität von Familien.
Hier möchte ich Ihnen das Elterngeld als Beispiel nennen. Seit seiner Einführung im Januar 2007 wird es ständig weiterentwickelt. Das Elterngeld orientiert sich am wegfallenden Nettoerwerbseinkommen des betreuenden Elternteils und sichert diesen finanziell ab. Es trägt also dazu bei, Einkommensnachteile von Eltern gegenüber Kinderlosen auszugleichen. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hat sich zudem gerade dafür ausgesprochen, die Vätermonate in der nächsten Legislaturperiode noch auszuweiten, was ich unterstütze.
Die Union hat sich zudem dafür eingesetzt, die Vereinbarkeit von Familie und Studium zu verbessern. Der bisherige Kinderteilerlass beim Darlehensanteil Studierender, der nur die Betreuungsleistungen frühestens fünf Jahre nach Studienende berücksichtigt, konnte die bereits während der Ausbildungszeit selbst entstehenden Betreuungsmehraufwendungen von Studierenden mit Kindern nicht auffangen. Auszubildende mit Kindern erhalten deshalb nun bereits während der Ausbildung einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag zum BAföG-Bedarfssatz in Höhe von 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere Kind und werden so stärker unterstützt.
Seit dem 1. Januar 2006 haben wir zudem die steuerliche Absetzbarkeit sowohl der Kinderbetreuungskosten als auch die haushaltsnaher Dienstleistungen verbessert. Im Familienleistungsgesetz wurde eine Neuregelung zum 1. Januar 2009 auf den Weg gebracht, die diese Förderung noch vereinfacht und erweitert.
Ich denke, wir sind familienpolitisch auf einem sehr guten Weg, den wir weiter gehen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Bär