Frage an Doris Zutt von O. M. bezüglich Recht
Hallo Frau Zutt,
Ich muß mich sehr wundern, daß Direktkandidaten der NPD keine Möglichkeit bekommen in der Tagespresse Stellung über Ziele und Vorschläge zu nehmen. Wie ist das mit dem Grundgesetz vereinbar, nur Kandidaten der sogenannten "Volksparteien" zu interwieven? Kann man denn da nichts machen? Meiner Meinung nach ist das doch indirekte Wahlmanipulation!
Kann es sich die WNZ leisten einem Direktkanditaten einer demokratischen nicht verbotenen Partei die Stellungnahme in der Öffentlichkeit (Tagespresse) zu verhindern?
Ich meine dazu nur: "Sehr demokratisch" WNZ.
Sehr geehrter Herr Martin.
Betreff: Ihre Frage Bürgerrechte.
Ihre Frage das die Wetzlarer Neue Zeitung als Monopolpresse in Mittelhessen die Direktkandidaten der NPD ausgrenzt ist mehr als berechtigt. Diese Ausgrenzung ist nicht nur auf die jetzige Bundestagswahl beschränkt,sondern ist allgemeine Praxis. Schon seit Jahren werden Redebeiträge des Kreistagsabgeordneten Alfred Zutt im Lahn-Dill-Kreis nicht veröffentlicht. Auch Leserbriefe fallen dem Papierkorb zum Opfer. Was das alles mit Pressefreiheit zu tun hat ist mir unerklärlich, zumal man zu Recht die Einschränkung und Gleichschaltung der Presse im Dritten Reich kritisiert. Ich jedenfalls kann Pressefreiheit nicht so verstehen, dass eine Zeitung eine Partei wie die NPD die nicht verboten ist und mich als Direktkandidatin obwohl ich nicht vorbestraft bin ausgrenzt. Dies ist mit der Informationspflicht gegenüber den Lesern nicht vereinbar.
Herzlichen Dank für Ihre Anfrage
Doris Zutt / Direktkandidatin