Doris Rothermel
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Frage von Arnulf W. •

Frage an Doris Rothermel von Arnulf W. bezüglich Staat und Verwaltung

Der Landtag hat im Mai letzten Jahres die Gemeindeordnung novelliert. Es wurde ein § 37a eingefügt („Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum“), der Sitzungen des Gemeinderates in Videokonferenz erlauben sollte.
Eine Reihe von Gemeinden führt solche Sitzungen inzwischen durch. Viele - auch die Stadt Heidelberg – tun dies nicht, mit dem Argument, die in solchen Sitzungen gefasste Beschlüsse seien nicht rechtssicher. Auch der baden-württembergische Gemeindetag teilt diese Position.

Was wollen Sie/ Ihre Partei unternehmen, um hier eine Klärung im Sinne einer pandemiekonformen und rechtssicheren Lösung herbeizuführen?

Doris Rothermel
Antwort von
WIR2020

Sehr geehrter Herr Arnulf Weiler-Lorentz,

der § 37a „Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der
Mitglieder im Sitzungsraum“ ist in meinen Augen völliger Nonsens.

Wir verlangen von den Mitarbeitern im Einzelhandel, der Krankenhäuser
und Pflegeheime, der Apotheken usw. zu arbeiten.
Alle Bürger gehen im Supermarkt einkaufen. Gemeinderäte sind aber nicht
bereit mit Abstand eine Gemeinderatssitzung abzuhalten?

WiR2020 ist für die sofortige Beendigung des Lockdowns. Das ist meiner
Meinung nach eine rechtssichere Lösung.

Wir hatten ein Jahr Zeit alle Statistiken auszuwerten, Menschen zu
schützen, die geschützt gehören und dem "normalen" Leben wieder seinen
Lauf zu lassen.

Für Sie alles Gute!
Liebe Grüße,
Doris Rothermel