Frage von Udo G. • 09.05.2008
Antwort ausstehend von Doris Barnett SPD
Sehr geehrter Herr Soltau,
(...) So ist die Rechtslage. Aber natürlich werden arbeitslos Gemeldete nicht "überwacht", so dass es schon auch zu Missbräuchen kommen kann (das fällt nur dann auf, wenn jemand vermittelt wird und sich dieser dann nicht meldet). Deshalb braucht die Arbeitsagentur in einem solchen Fall den Namen um zu prüfen, ob tatsächlich Leistungen bezogen wurden und ob das zu Unrecht geschah. (...)