Frage an Dominic Radtke von Franz K. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Radtke,
der Rundfunkgebührenstaatsvertrag sieht eine Zahlung des Rundfunkbeitrages nach Wohnung vor. Angesichts heutiger Mediennutzung hat diese Berechnungsgrundlage ungefähr soviel mit der Mediennutzung der Bewohner zu tun wie die Anzahl der Gardinen. Zudem werden damit ausschließlich durch Zufälligkeiten der Wohn- und Lebenssituation bedingt Menschen mit völlig gleichem Medienkonsum und Einkommen sehr unterschiedlich zur Beitragspflicht herangezogen. Im Gegensatz zur Beitragsberechnung per Kopf verursacht diese Erhebungsmethode zudem weitaus größeren bürokratischen Aufwand. Gern würde ich von Ihnen erfahren, ob Sie sich im Falle einer Wahl für die Kündigung des Staatsvertrages und die Umstellung auf einen kopfbezogenen Beitrag einsetzen werden.
Mit freundlichen Grüßen,
F. K.