Frage an Domenico Gruhn von Christian S. bezüglich Gesundheit
Meine Frage ist: Wie stehen Sie zur Frage der Entschädigung der ehemaligen NVA-Soldaten welche durch ihre Tätigkeit an Radargeräten verstrahlt wurden.
Sehr geehrter Herr Schwarz,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu Entschädigungen von Radaropfern der Bundeswehr und der NVA. Das Leiden vieler ehemaliger Radarsoldaten und ihrer Angehöriger verdient nicht nur unser Mitgefühl, sondern der ehemalige Dienstherr muss seiner Fürsorgepflicht gegenüber Soldaten und ehemaligen Soldaten glaubwürdig nachkommen, die zu Zeiten der Ost-West-Konfrontation unwissentlich ihre Gesundheit und ihr Leben riskiert haben.
Wie Sie sicher wissen, empfahl der Verteidigungsausschuss einstimmig, nachdem der Bund zur Unterstützung Radargeschädigter über die Problematik im Bundestag intensiv aufgeklärt hatte, im Juni 2002 dem BMVg die Einberufung einer externen und unabhängigen "Expertenkommission zur Frage der Gefährdung durch Strahlung in früheren Radareinrichtungen der Bundeswehr und der NVA". Die Expertenkommission unter Leitung des Präsidenten des Bundesamtes für Strahlenschutz legte ihren Abschlussbericht am 2. Juli 2003 dem Verteidigungsausschuss und dem BMVg vor. Die am 24. September 2003 von allen Beteiligten gebilligte Stellungnahme des Verteidigungsministeriums bildet seitdem die Grundlage für entsprechende Versorgungsentscheidungen der Bundeswehr.
Allerdings zeigte sich bei der Bearbeitung, dass Entscheidungen nach Gesetzeslage den Betroffenen keinesfalls immer auch gerecht wurden. Deshalb vereinbarte das Verteidigungsministerium und der Bund zur Unterstützung Radargeschädigter einen "Runden Tisch" einzuberufen, an dem im Dialog mit Vertretern des BMVg und des Bundes zur Unterstützung Radargeschädigter Probleme beraten und geklärt werden sollen. Dieses Dialogverfahren ist in dieser Form in der Bundesrepublik bislang einzigartig und wird in der gemeinsamen Erklärung des Bundes zur Unterstützung Radargeschädigter und des Sonderbeauftragten "Radar" des Bundesministeriums der Verteidigung vom Juni 2005 ausdrücklich als positiv hervorgehoben. Es führte in 17 weiteren Fällen zu einer Anerkennung. Außerdem sollen die daraus gewonnenen Erkenntnisse auf alle weiteren Verfahren angewendet werden. Derzeit sind 143 Fälle im Verfahren, die in der nächsten Legislaturperiode abgeschlossen werden müssen.
Der im Juni 2005 vorgelegte Abschlussbericht des Verteidigungsministeriums gilt daher als Zwischenergebnis für diese Legislaturperiode. Die Probleme, die vom Bund der Radargeschädigten in der gemeinsamen Erklärung mit dem Sonderbeauftragten "Radar" angesprochen wurden, wie z.B. die Schädigung durch Hochfrequenzstrahlung, Erbgut- und Samenschäden oder gesundheitliche Schäden durch Radioaktive Leuchtschriften müssen weiter verfolgt werden. Um den Betroffenen gerecht zu werden, halten wir es daher für sinnvoll, in der nächsten Legislaturperiode grundsätzlich die Frage einer Stiftung zu prüfen. In der Tat könnten mit der Gründung einer Stiftung viele Probleme, die sich aus den Vorgaben wie beispielsweise des § 44 SGB X ergeben, ausgeräumt werden, so dass weitere Ansprüche abgegolten und den Betroffenen geholfen werden kann.