An wen können sich Hauseigentümer wenden,die nicht in der Lage sind bestimmte vorgegebene Forderungen aus der Hamburger Energieeinsparverordnung bei Sanierungen durchzuführen? Wer ist zuständig?
Sehr geehrter Herr Kienscherf! Besonders bei der Sanierung von alten Häusern aus dem Bestand kommt es dazu ,dass politisch geforderte Maßnahmen und Auflagen durch Eigentümer aus Kostengründen nicht durchführbar sind.Was wenn das erforderliche Geld dafür fehlt? Selbst das mögliche Geld aus Förderprogrammen deckt bekanntlich immer nur den kleineren Teil der entstehenden Kosten ab.Den überwigenden Teil der Sanierungskosten müssen Eigentümer aufbringen.Da können heute schnell Kosten von 100.000 oder 150.000 Euro enstehen.Eine geforderte Wärmepumpe löst eine Kostenlawine im Altbau aus!Neue Fenster ,neues Dach mit Dämmung und Photovolthaikanlage.Das können Bürger mit Normaleinkommen einfach nicht aufbringen.Gibt's dann hohe Geldstrafen.Für Rentner gibt's auch keine hohen Hypotheken von den Banken.Was dann? Auch baulicherseits sind nicht immer alle Forderungen erfüllbar oder sind unwirtschaftlich.Gibt es Ausnahmen oder Bestandsschutz ? Und an wen muss man sich dann in Hamburg wenden?