Frage von Kathrin V. • 31.07.2006
Antwort von Dietrich Rusche CDU • 31.07.2006
Sehr geehrte Frau Voss,
Rundfunkgebühren müssen nur ein Mal gezahlt werden.
Wenn Sie also Ihr Rundfunk- bzw. Ihr Fernsehgerät angemeldet haben, brauchen Sie nichts zu unternehmen.