Frage an Dietmar Woidke von lutz a. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wann Herr Ministerpräsident Woidke werden Sie sich für die Öffnung des "Beschluss Registers" der ehemaligen HEIMKINDER für die wissenschaftliche Auswertung stark machen? ( Dr. C. Sachse/ Prof. Laudien kath. Hochschule Berlin).
Wann werden endlich in Brandenburg die Opfer von HEIMERZIEHUNG der ehemaligen DDR vor den Gerichten und Staatsanwaltschaften in den
Verfahren nach dem StrehaG als Menschen und Opfer mit Würde behandelt?
Wann gedenkt das Land Brandenburg die uns Vorenthaltenen LÖHNE aus der von uns geleisteten Zwangsarbeit zu zahlen, dies auf 50 Jahre verzinzt?
Wann werden wir an der Aufarbeitung des SED Unrechts mit gleichem Stimmrecht beteiligt und auf Augenhöhe behandelt?
MfG
Lutz Adler
35066 Frankenberg
Wangershäuserstraße 2
Ehemaliges HEIMKIND in Brandenburg
Seit 4 Jahren mit meinem verfahren nach dem StrehaG in Brandenburg befasst!!!
1 Ss GStA vom 02.07.2014
AZ: 2 WS (Reha) 10/14
Sehr geehrter Herr Adler,
ich bedanke mich für Ihre Fragen, die sich über das Online-Portal abgeordnetenwatch.de gestellt haben und möchte dazu wie folgt Stellung nehmen.
Wann Herr Ministerpräsident Woidke werden Sie sich für die Öffnung des "Beschluss Registers" der ehemaligen HEIMKINDER für die wissenschaftliche Auswertung stark machen?
Wir unterstützen die weitere wissenschaftliche Auswertung der sogenannten Jugendhilfeakten. „Die Akten der Heimkinder, die sogenannten Jugendhilfeakten, wurden von den Referaten Jugendhilfe des Rates des Kreises geführt, in dem das Kind vor der Heimeinweisung gewohnt hat. Diese Akten wurden nach Beendigung der Heimerziehung beim Rat des Kreises aufbewahrt. Heute sind diese Akten zum Teil noch in den Kreisarchiven oder Jugendämtern vorhanden.“ (Christian Sachse) Ehemalige Heimkinder oder die von ihnen Beauftragten haben das Recht die sie betreffenden Akten einzusehen. Die archivierten Aktenbestände können auch zur wissenschaftlichen Auswertung genutzt werden. Sofern sich das betreffende Archivgut auf natürliche Personen bezieht, unterliegt es den gesetzlichen Schutzfristen. Diese können jedoch durch die Zustimmung der Betroffenen, hier der ehemaligen Heimkinder, verkürzt werden. Dennoch steht den ehemaligen Heimkindern das Recht zu, die Einwilligung zur Verwendung der sie betreffenden Akten für die wissenschaftliche Auswertung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nicht zu erteilen.
Wann werden endlich in Brandenburg die Opfer von HEIMERZIEHUNG der ehemaligen DDR vor den Gerichten und Staatsanwaltschaften in den Verfahren nach dem StrehaG als Menschen und Opfer mit Würde behandelt?
Für ehemalige Heimkinder besteht die Möglichkeit einer Rehabilitierung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG). Über entsprechende Anträge entscheiden die Rehabilitierungskammern bei den Landgerichten. Die Gerichte des Landes Brandenburg kommen in den Verfahren nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz ihrer unabhängigen Verantwortung nach. Allerdings sind die gesetzlichen Hürden für ehemalige Heimkinder sehr hoch. Denn der Bundesgesetzgeber bestimmte, dass nicht die Umstände in den Heimen, sondern die Entscheidung über die Einweisung ins Heim und die Frage nach deren Rechtsstaatswidrigkeit für einen Anspruch auf Rehabilitierung durch das StrRehaG maßgeblich ist. Diese Regelung entspricht zwar der bisherigen Praxis im Umgang mit der DDR-Unrechtsbereinigung führt aber dazu, dass vielen Betroffenen die Rehabilitierung versperrt bleibt. Wir würden es begrüßen, wenn der Bund die Gerichte in den Bundesländern in die Lage versetzt, bei den Entscheidungen über Anträge auf Rehabilitierung auch andere Maßstäbe nutzen zu dürfen. Schon der Bericht „Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR“ von März 2012 der zuständigen Ministerien auf Landes- und Bundesebene empfahl dem Bundesgesetzgeber diesbezüglich eine Novellierung.
Wann gedenkt das Land Brandenburg die uns Vorenthaltenen LÖHNE aus der von uns geleisteten Zwangsarbeit zu zahlen, dies auf 50 Jahre verzinst?
Der Bericht „Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR“ von März 2012 stellt fest, dass die Zustände in den Heimen und Jugendwerkhöfe der DDR „in die Nähe von Zwangs- und Strafarbeit geriet“. Nicht zuletzt deshalb empfahl der Bericht die Errichtung eines Fonds „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“. Die Bundesländer sind zwar nicht unmittelbare Rechtsnachfolger der DDR und somit für vorenthaltene Löhne auch nicht verantwortlich. Dennoch sollte die Zwangsarbeit verstärkt bei der Bewertung der Anträge auf Rehabilitierung berücksichtigt werden.
Wann werden wir an der Aufarbeitung des SED Unrechts mit gleichem Stimmrecht beteiligt und auf Augenhöhe behandelt?
Von DDR-Unrecht betroffene Menschen sollten intensiv in die Vergangenheitsaufarbeitung einbezogen werden. Das geschieht im Bereich der Forschung, der Schul- und Erwachsenenbildung sowie der Gedenkstättenarbeit. Wir werden weiterhin auf eine angemessene Berücksichtigung aller Betroffenengruppen hinwirken. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Frage der Angemessenheit auch unter Betroffenen mitunter umstritten ist.
Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihre Zukunft!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dietmar Woidke
Ministerpräsident und Vorsitzender der SPD BRANDENBURG