Dietmar Klingenberg
DSU
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Frage von Klaus-Dieter K. •

Frage an Dietmar Klingenberg von Klaus-Dieter K. bezüglich Verbraucherschutz

Was halten Sie von dem Vorschlag, Wahlen mit weniger als 50% Wahlbeteiligung für ungültig zu erklären?
Siehe dazu auch www.radeburg.de/index.php?id=206.

Antwort von
DSU

Sehr geehrter Herr Kroemke,

vielen Dank für Ihre sicher berechtigte Anfrage, auf Grund der allgemeinen Wahlbeteiligung. Wir die DSU und damit auch ich, sind ja durch die geringe Wahlbeteiligung die eigentlich Betroffenen. Das musste ich erst kürzlich zur Kommunalwahl bitter zur Kenntnis nehmen. Trotz guter Arbeit für den Bürger (u.a. Verhinderung der Privatisierung der Elblandkliniken) und guter Presse geht mehr oder weniger im Wesentlichen das Klientel der etablierten Parteien zur Wahl. Trotzdem halte ich die Anullierung bei Wahlbeteiligung von unter 50 % z.Zt. nicht für durchführbar, weil ich glaube (von den Kosten mal abgesehen), dass bei jedem weiteren Wahlgang dann noch bzw. immer weniger gehen. Auch aus dem Wahlrecht ggf. eine Wahlpflicht zu festzulegen halte ich nicht für durchführbar. Den einzig machbaren Weg sehe ich deshalb darin, dass die Medien, vor allem aber die öffentlich Rechtlichen dem Bürger im Vorfeld viel mehr Begleitung widmen. Also auch den sogenannten kleinen Parteien mehr Raum geben. Diese können sich z.T. auf Grund der hohen Kosten gar nicht vorstellen, obwohl bei einer Reihe von unbekannten Politikern, sicher so manches Potenzial steckt, was bei den Etablierten schon lange untergegangen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Klingenberg